Verhandlungsabbruch: "Airbnb will sich nicht an österreichisches Gesetz halten"

Online-Buchungsplattform verweigerte Voraussetzungen für Vertrag, nun stoppt die Stadt Wien die Gespräche.

Bei der Vermietung von Privatunterkünften ist eine Ortstaxe abzuführen, so lautet das Gesetz in Österreich. Diese Grundregel wurde zum Kernthema langwieriger Verhandlungen der Stadt Wien mit der internationalen Buchungsplattform Airbnb. Nach über einem Jahr finden diese Gespräche nun ein abruptes Ende, Grund soll die Uneinsichtigkeit der Plattform gegenüber wesentlicher Vertragserfordernisse sein.

Wirtschafts- und Finanzstadtrat Peter Hanke gab Mitte der Woche den Abbruch der Verhandlungen mit Airbnb bekannt, deren Ziel es war, dass die Plattform die Ortstaxe gesammelt einhebt und direkt an die Stadt Wien vermittelt.

Airbnb offen für Fortsetzung der Verhandlungen

Da Airbnb laut Stadt Wien allerdings unter anderem das "Akzeptieren des österreichischen Rechts oder irgendeine Kontrollmöglichkeit über die Korrektheit der überwiesenen Ortstaxe-Summe" im Laufe der vergangenen Verhandlungen klar abgelehnt hätte, sah man sich zu diesem Schritt genötigt, so Hanke.

Airbnb  zeigte sich Medienberichten zufolge "traurig über den abrupten Verhandlungsstopp". Man bekundete aber, dass man für eine Fortsetzung der Gespräche zur Verfügung stehe, da "die Erfahrung aus zahlreichen anderen Städten zeigt, dass eine automatisierte, digitale Lösung sehr gut funktioniert". Außerdem versicherte Airbnb, dass alle Forderungen der Stadt Wien "gangbar" seien, die Verhandlungen jedoch leider "vorzeitig abgebrochen" worden seien.

Überdies sei man schon 2016 – also noch vor der Änderung des Wiener Tourismusförderungsgesetzes Anfang 2017 – proaktiv mit Vorschlägen auf die Stadt zugegangen und betonte, dass die vom Unternehmen angebotene Lösung bereits in mehr als 400 anderen Städten und Regionen "gut funktioniere".

Keine direkten Folgen für Vermieter

Laut Wiener Tourismusförderungsgesetz steht Airbnb in der Pflicht, die notwendigen Daten zu übermitteln, sonst drohen Geldstrafen. "Sollte Airbnb dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, wird ein verwaltungsstrafrechtliches Verfahren eingeleitet", so Hanke. Pro nicht gelieferten Datensatz sei eine Geldstrafe von bis zu 2.100 Euro möglich. Stadtrat Hanke verlangt nun von der Bundesregierung, ihre ohnehin bereits angekündigte Meldepflicht für Online-Vermietungen von Privatwohnungen so schnell wie möglich umzusetzen.

Die gesetzlich festgelegten Pflichten zur Eröffnung eines Kontos für Ortstaxen sowie deren korrekte Abführung bleiben ebenso bestehen, wie die Pflicht zur Meldung gewisser statistischer Daten an die Stadt. Für Wiens Vermieterinnen und Vermieter die über Airbnb inserieren, ändere sich nichts, heißt es seitens Stadt Wien. Erfolgreich abgeschlossene Verhandlungen hätten sie dieser Pflicht enthoben. (red)

www.airbnb.at

www.wien.gv.at

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