Bei diesen Unternehmen schärft die Regierung die Besteuerung von Zufallsgewinnen nach

| Tobias Seifried 
| 27.08.2023

Nach den Stromanbietern sollen nun weitere Konzerne, die aufgrund des Krieges in der Ukraine hohe Krisengewinne erwirtschaften, stärker zur Kasse gebeten werden.

Bundeskanzler Karl Nehammer und Vizekanzler Werner Kogler haben am Samstag in einer Medieninformation mitgeteilt, dass die aktuellen Regelungen zur Besteuerung auf Zufallsgewinne nachgeschärft werden. Es dürfe nicht sein, dass Gewinne privatisiert sind, während Verluste verstaatlicht werden, so Nehammer.

"Dass bei manchen Energieunternehmen die Kassen klingeln, während viele Familien nicht wissen, wie sie ihre Energierechnung begleichen sollen - das geht sich nicht aus", wird Kogler in der Aussendung zitiert.

Latte sinkt von 20 auf 10 Prozent

Genaue Details sollen zwar erst in den nächsten Tagen bekannt gegeben werden, dennoch ist bereits absehbar, welche Unternehmen von der Nachschärfung betroffen sein dürften. Die Ende 2022 eingeführte Steuer ("Energiekrisenbeitrag") richtet sich an Firmen, die mit fossiler Energie ihr Geld verdienen. Bisher wurde die Steuer auf Zufallsgewinne dann abgeschöpft, wenn diese 20 Prozent über den Durchschnittsgewinnen vergangener Jahre lag. In Zukunft soll diese Hürde bei Zufallsgewinnen aus dem Kohle-, Öl- und Gasgeschäft auf zehn Prozent gesenkt werden. Bei Stromanbietern hatte die Regierung bereits im Mai nachgeschärft. Nun erfolgt dieser Schritt auch beim "Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger" (EKB-F).

Als Begründung führt Nehammer an: "Krisengewinne von Energiekonzernen sind nicht akzeptabel, während die Kund:innen mit horrenden Rechnungen zugeschüttet werden. Sowohl private Haushalte, als auch Unternehmen leiden massiv unter dieser Entwicklung." Laut Kogler würden der von der Regierung beschlossene Geltungszeitraum und der Steuersatz deutlich weitergehen, als es die Notverordnung der Europäischen Union (EU-NotfallmaßnV) den Mitgliedstaaten vorschreibe.

Diese Unternehmen sind betroffen

Betroffen sind vom EKB-F in- und ausländische Firmen. Die Voraussetzungen sind zum einen dann erfüllt, wenn heimische Konzerne im Inland Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Notverordnung im Öl-, Gas-, Kohle- und Raffineriebereich ausüben. Zum anderen dann, wenn Unternehmen eines anderen EU-Staates in Österreich solche Betriebsstätten betreiben. In beiden Fällen gilt, dass die (in- und ausländischen) Unternehmen mindestens 75 Prozent ihres Umsatzes im Öl-, Gas-, Kohle- und Raffineriebereich erzielen müssen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden künftig Zufallsgewinne bereits ab zehn Prozent abgeschöpft.

Größtes inländisches Unternehmen, das vom EKB-F betroffen ist, ist die OMV. Diese musste für das Jahr 2022 90 Millionen Euro an Übergewinnsteuer bezahlen. Der Nettogewinn des Konzerns machte im Vorjahr aber mehr als fünf Milliarden Euro aus. Doch der "Energiekrisenbeitrag" wird lediglich auf den im Inland erwirtschafteten Gewinn fällig und dessen Anteil ist bei der OMV relativ gering. Insgesamt zahlte das Unternehmen im Vorjahr laut eigenen Angaben aber rund eine Milliarde Euro an Steuern.

www.parlament.gv.at

Kommentar schreiben

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV