Hochrangige Vertreter:innen der österreichischen Industrie zeigen sich vom Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz (SAG), das die Regierung am Freitag angekündigt hat, erfreut. Ganz zufrieden ist man mit den Plänen, die die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs gegenüber anderen (EU-)Ländern stärken sollen, aber nicht, weshalb sie als erster positiver Teilschritt bewertet werden.
Vergleichbare Wettbewerbsbedingungen
Das Modell der Strompreiskompensation gibt EU-Staaten seit 2013 die Möglichkeit, Unternehmen einen Teil der politisch verursachten indirekten CO2-Kosten zu erstatten, um vergleichbare Wettbewerbsbedingungen mit außereuropäischen Konkurrenten zu erlauben. 15 EU-Mitgliedstaaten – darunter Deutschland, Tschechien, Frankreich, Slowakei, Polen, Spanien oder Finnland – machen davon Gebrauch und haben das Instrument bereits für die nächsten Jahre, Großteils bis 2030, notifizieren lassen. Nun steht die Kompensation auch in Österreich vor dem Start.
Kritik an beschränkter Geltungsdauer
Sigi Menz, Obmann der Bundessparte Industrie, kommentiert das angekündigte SAG so: "Das Gesetz setzt die Beihilfenleitlinie des EU-Emissionshandels zur Vermeidung von indirektem Carbon Leakage um. Damit soll die Produktionsverlagerung oder sogar Abwanderung von Betrieben in Drittstaaten verhindert werden". Weniger gut gefällt ihm, die vorerst auf ein Jahr eingeschränkte Geltungsdauer.
Gleiches gilt für Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung (IV), der zu den Plänen sagt: "Mit dem Beschluss sind die Weichen gestellt, die gesetzliche Grundlage für die Strompreiskompensation endlich im Parlament zu beschließen. Dies ist ein positives Signal für die stromintensive Industrie und ermöglicht in weiterer Folge die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Industrie". Unerlässlich sei in einem nächsten Schritt die Verlängerung und Notifizierung über das Jahr 2022 hinaus bis 2030, um mehr Chancengleichheit im innereuropäischen Wettbewerb herzustellen, so knill. Zudem brauche es laut dem IV-Präsidenten die Möglichkeit der Kombinierung mit dem Energiekostenzuschuss, wie es etwa auch in Deutschland der Fall ist.
Wettbewerbsverzerrung für 2022 beseitigt
"In Deutschland hat man sich damit entscheidende Standortvorteile für die Industrie verschafft. Wir haben schon 2019 einen Umsetzungsvorschlag auf technischer Ebene vorgelegt. Nun geht auch Österreich endlich den ersten Schritt, wenn auch vorerst nur für ein Jahr. Die Zeit drängt jedoch, denn die Inanspruchnahme der Kompensationszahlungen ist beihilfenrechtlich nur möglich, wenn die Auszahlungen für 2022 bis Ende 2023 erfolgen", kommentiert Sigi Menz.
Mit dem Standortinstrument der Strompreiskompensation werde die Wettbewerbsverzerrung für 2022 noch rechtzeitig beseitigt, Schritte für die weitere Implementierung bis 2030 müssten zeitnah gesetzt werden, fordert Georg Knill und fügt abschließend hinzu: "So wichtig dieser erste Schritt ist - die unter Druck stehende heimische Industrie braucht eine langfristige Planungssicherheit, die nur mit einem klaren Bekenntnis bis 2030 gegeben ist".
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