Der Fiskalrat errechnet in seiner aktuellen Prognose trotz der erwarteten wirtschaftlichen Eintrübung einen Rückgang des Budgetdefizits von 3,2 Prozent des BIP (2022) auf 2,0 Prozent im Jahr 2023.
Robuste Entwicklung des Arbeitsmarktes
Ausschlaggebend dafür sei die robuste Entwicklung des Arbeitsmarktes und des privaten Konsums, der Wegfall von temporären wirtschaftspolitischen Maßnahmen (u. a. COVID-19-Maßnahmen, strategische Gasreserve) und die vorübergehende Einhebung der Energiekrisenbeiträge von Energieunternehmen.
"Die strukturell wirkenden Indexierungen des Einkommensteuergesetzes und der Familien-und Studienbeihilfe sowie einsetzende Maßnahmen der ökosozialen Steuerreform schwächen diese Verbesserung deutlich ab", so Christoph Badelt, Präsident des Fiskalrates.
Soziales, Landesverteidigung und Zinsendienst bestimmen Zukunft
In den Folgejahren bestimme die Dynamik der Staatsausgaben für soziale Sachleistungen, Landesverteidigung und Zinsendienst die Entwicklung des Finanzierungssaldos, der auch mittelfristig deutlich negativ bleiben würde. Trotz dieser ausgeprägt expansiven Ausrichtung der Budgetpolitik über den gesamten Prognosehorizont gehe die Schuldenquote – ungeachtet der Erhöhung der Staatsschulden – kontinuierlich von 82,3 Prozent 2021 auf 73,2 Prozent 2026 zurück. Diese Entwicklung sei laut den Expert:innen aber mit Vorsicht zu interpretieren, da die sich verbessernde fiskalische Situation ausschließlich auf das inflationsbedingt hohe nominelle Wirtschaftswachstum zurückzuführen sei.
Hohe Inflation prägt Einnahmenwachstum
Die hohe Inflation präge zwar das Einnahmenwachstum, aber auch die Ausgabendynamik ab dem Jahr 2022, so Badelt.
Trotz einsetzender konjunktureller Abkühlung ab Mitte 2022 bleibe demnach der Zuwachs der Staatseinnahmen (+9,0 Prozent) hoch. Die hohe Inflation, die höheren Lohnabschlüsse, der solide private Konsum und die stabile Beschäftigung würden auch im Jahr 2023 zu einem hohen Einnahmenwachstum (+7,3 Prozent) führen, das zudem vorübergehende Mehreinnahmen durch die Energiekrisenbeiträge widerspiegele. Allerdings wrden ab dem Jahr 2023 auch strukturelle Maßnahmen einnahmenreduzierend wirken. Dazu zählen demnach v. a. die zweite Ausbaustufe der ökosozialen Steuerreform sowie die Inflationsindexierung des Einkommensteuergesetzes. Nach dem Auslaufen bzw. dem Rückgang temporärer wirtschaftspolitischer Maßnahmen im Jahr 2024 (Anti-Teuerung, COVID-19) entwickele sich die Staatseinnahmen in den Folgejahren annähernd im Gleichklang mit dem nominellen BIP.
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