In Wien wurde nun ein Urteil gesprochen, welches ein halbes Jahr lang einen Einfluss auf das Aussehen der weltweiten Startseite von Facebook hat. Konkret ist es in dem Streit um ein Hassposting gegangen, gegen das sich die Ex-Politikerin Eva Glawischnig zur Wehr setzte.
Erstinstanzliches Urteil bestätigt
Die Klage wurde bereits im Jahr 2016 eingereicht. Damals war Glawischnig noch die Chefin der Grünen und ist von einer Facebook-Nutzerin als "miese Volksverräterin" und Mitglied einer "Faschistenpartei" beschimpft worden. Glawischnig wollte das nicht auf sich sitzen lassen und forderte von dem Online-Netzwerk die Entfernung des Hasspostings. Erstinstanzlich bekam sie auch Recht. Nun wurde das Urteil bestätigt und ist somit rechtskräftig. Facebooks Mutter-Konzern Meta will auch nicht mehr dagegen berufen.
Veröffentlichung auf Startseite
Für den IT-Riesen hat das nun vom Handelsgericht Wien gesprochene Urteil gleich mehrere Konsequenzen. Zum einen muss Facebook die beleidigenden Kommentare gegen Glawischnig wie auch sinngleiche Kommentare weltweit löschen. Zum anderen muss das Urteil für sechs Monate auf der Startseite "Facebook.com" veröffentlicht werden. Diese Vorgabe hat das Online-Netzwerk bereits umgesetzt. Um den Eintrag zu sehen, darf man aber nicht eingeloggt sein.
Wenn man auf den Hinweis (roter Pfeil) klickt, erscheint das Urteil wie vom Gericht gefordert. Es muss fett eingerahmt sein sowie die Überschrift "Im Namen der Republik!" mit fett geschriebener mindestens 20 Punkt großer Schrift enthalten.
"Sensationeller Sieg"
Die Rechtsanwältin der ehemaligen Gründen-Chefin, Maria Windhager, sprach von einem "absolut sensationellen" Grundsatzurteil und einem "Sieg auf allen Ebenen", berichtet der ORF. (ts)
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Sehr gut und Dank an alle, die sich dafür eingesetzt haben (und nicht meinten, dass es egal wäre).
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