Im Zuge der Generalversammlung des Trägervereins der Gesellschaft zur Selbstkontrolle der Werbewirtschaft fand die statutenkonforme Neuwahl des Ethik-Senats des Österreichischen Werberates (ÖWR) statt. "Der Ethik-Senat stellt in unserem System zur Beschwerdebearbeitung eine Berufungsinstanz dar und ist ein wichtiges Qualitätskriterium", erklärt ÖWR-Präsident Michael Straberger.
Die Mitglieder des Ethik-Senats wurden von den Vorstandsmitgliedern des Werberates nominiert und von der Generalversammlung für die Dauer von drei Jahren bestellt. Der Senat trifft seine Entscheidungen mit Zweidrittel-Mehrheit. Besonders erfreulich, so Straberger, sei die hochkarätige Besetzung dieses Gremiums. So konnten Bernadette Kamleitner (Institutsvorständin Marketing and Consumer Research WU Wien), Rechtsanwalt Paul Pichler (PaulPichler-Law Office), Jurist Klaus Kassai, Rechtsanwalt Markus Boesch (Partner bei Ploil Boesch Rechtsanwälte GmbH), Rechtsanwalt Gerald Ganzger (Gründungspartner bei Lansky, Ganzger + partner) und Jurist Ernst Licka als Mitglieder gewonnen werden.
Mehr als "'standardisierte Floskeln"
Der Ethik-Senat ist als unabhängiger Berufungs-Senat zur Überprüfung der Urteils-Sprüche des ÖWR bestellt. Mit anderen Worten: Wird ein Unternehmen durch eine Entscheidung der Werberäte und Werberätinnen aufgefordert seine Werbemaßnahme einzustellen ("Stopp-Entscheidung des Werberates" – Anm. d. Red.) kann es gegen diese Entscheidung Einspruch erheben. Dieser Einspruch langt beim Ethik-Senat ein und muss innerhalb von drei Werktagen bearbeitet werden.
"Wichtig ist, dass wir Unternehmen die Möglichkeit einräumen, gegen eine Stopp-Entscheidung unserer Werberäte und Werberätinnen stichhaltige Argumente vorzubringen", erklärt Straberger. Doch eines sei dabei zu beachten: "Entscheidungsbasis für den Senat bleibt selbstverständlich der Ethik-Kodex des ÖWR und um das Expertengremium überzeugen zu können, bedarf es mehr als 'standardisierter Floskeln'. Neue Fakten, wissenschaftliche Erkenntnisse oder auch Marktforschungszahlen sind jedem Einspruchswerber anzuraten." Der neu gewählte Ethik-Senat ist ab sofort aktiv. (as)
www.werberat.at
Kommentar schreiben