Fotos von der Veranstaltung
Dritter Real Estate Evening ging erfolgreich über die Bühne

| Redaktion 
| 18.11.2024

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand das Thema Mietmarkt 2025. Der Tenor des Abends: Die Lage am Markt bleibt angespannt.

Der Mietmarkt 2025 war Thema des dritten Real Estate Evenings von FSM Rechtsanwälte (FSM), gemeinsam mit der VÖPE Next und zum ersten Mal Optin Immobilien, gewesen.

Mietpreise, Angebote, Fertigstellungen und Co.

Bei der Veranstaltung, die in den Räumlichkeiten von FSM stattfand, wurden die rechtlichen und ökonomischen Perspektiven beleuchtet. Im Mittelpunkt der interaktiven Impulsvorträge von Benedikt Stockert (FSM) und David Breitwieser (Optin) standen die Mietpreise, Angebote, Fertigstellungen, Stellplatzverpflichtung/-ermächtigung, Möglichkeiten der Sondervermietung, die Entwicklung der Kurzzeitvermietung/AirBnB, aber auch die Absurditäten des Mietmarktes.

"Die Mietpreise sind an der Spitze, aber aus der Not heraus, nichts anderes zu bekommen, werden hohe Preise bezahlt. Die höchsten Mietpreise haben aufgrund geringer Neubautätigkeit Vorarlberg und Tirol. Auch in Wien geht die Angebotsentwicklung eklatant zurück. Waren es2022 noch über 10.000, gibt es aktuell nur mehr 4.400 Mietwohnungen", so David Breitwieser, Managing Partner bei Optin Immobilien.

Laut dem Experten steigen die Mieten weiterhin stark und über der Inflation. In Wien sei mit einer Abflachung erst 2026 zu rechnen.

Werden die Fertigstellungszahlen 2022 bis 2026 betrachtet (Miete freifinanziert und Eigentum), so gehen diese bis 2026 österreichweit um circa 70 Prozent zurück. Wachstumsgemeinden sind im Moment nur St. Pölten, Eisenstadt, Klagenfurt, Graz, Wels und Villach.

Die Konsequenzen des verminderten Angebots

Die Situation am Mietmarkt zieht oftmals auch Absurditäten nach sich. Laut den Experten sind das folgende Beispiele:

  • Befristete Mietverträge nur mehr auf drei Jahre
  • Massenbesichtigungen und Vorselektion der Mieter:innen (KSV Auskunft, Bestätigung Alt-Vermieter:innen,...)
  • Mietanfragen mit Bewerbungsschreiben und Lebenslauf
  • Verbotene Ablösen bei direkten Nachvermietungen, analog bei Genossenschaften

FSM Partner Benedikt Stockert ging auf die Möglichkeiten der Sondervermietung ein. Darunter die möblierte Vermietung, die Lagermiete, die 6-Monatsvermietung und die Kurzzeitvermietung für touristische Zwecke, Stichwort AirBnB. "Seit 1. Juli gilt, dass Kurzzeitvermietungen über 90 Tage/Jahr eine Bewilligung benötigen. Gibt es diese nicht, droht eine Höchststrafe von 50.000 Euro. Die Zeiten des Kavaliersdelikts sind jedenfalls vorbei", so Stockert.

Höchste Vorsicht als Vermieter:in ist, so Stockert, auch bei sogenannten Arbeiter:innenwohnungen geboten, denn dabei ist stets zu prüfen, in welches Regime diese zivil- und öffentlichrechtlich einzuordnen sind.

LEADERSNET war beim Real Estate Evening. Einen Eindruck können Sie sich hier machen. 

www.fsm.law

www.voepenext.at

www.optin.at

Kommentar schreiben

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV