Als eines der ersten Unternehmen
Smatrics darf jetzt E-Auto-Ladestationen sämtlicher Hersteller eichen

| Tobias Seifried 
| 02.10.2024

Mit der Ermächtigung als Eichstelle kann das Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei der Abrechnung an Ladepunkten in ganz Österreich schaffen.

Smatrics gehört seit Ende September österreichweit zu den ersten Unternehmen, die als Eichstelle für E-Ladestationen ermächtigt sind. "Als Smatrics setzen wir uns für eine korrekte energiebasierte Abrechnung ein. Selbst Eichstelle zu werden, war der nächste logische Schritt, da es hier zurzeit noch zu wenig Kapazitäten für alle Ladestationen in Österreich gibt", zeigt sich CEO Hauke Hinrichs erfreut.

Das Unternehmen kann ab sofort österreichweit und herstellerunabhängig das Eichen von Ladestationen übernehmen. Mit dem zusätzlichen Eich-Service stärke man den Aufbau und die Pflege der E-Ladeinfrastruktur in Österreich.

Großer Bedarf

Derzeit existieren hierzulande mehr als 24.000 öffentliche Ladepunkte. Alle nicht öffentlichen, also jene zu Hause oder in Betrieben, müssen hier noch hinzugezählt werden. Der Bedarf, Ladepunkte zu eichen, ist also entsprechend groß. Smatrics ist ab sofort ermächtigt, sowohl Erst-, Neu- als auch Nacheichungen durchzuführen. Dies gilt dem Unternehmen zufolge in ganz Österreich für Hersteller sämtlicher Geräte.

Die Bedingungen für das Eichen von E-Ladeinfrastruktur waren für die Branche bis jetzt durchaus herausfordernd, da es nur eine private Stelle gab, die diesen Service übernehmen konnte. Hinrichs sagt dazu: "Wir haben die Anpassung der Eichvorschriften für E-Ladeinfrastruktur bereits 2022 in unserem Masterplan gefordert und mit September konnten wir den Ermächtigungsprozess als Eichstelle erfolgreich abschließen. Smatrics ist damit nicht nur Afir-, sondern auch Eichrechts-konform unterwegs."

Neu- oder Nacheichungen möglich

Auch wenn die Eichung von Ladestationen in der Regel zehn Jahre gültig ist, kann eine Neueichung zum Beispiel aufgrund von Reparaturen mit Eichplombenverletzung fällig werden. Dies könnte etwa beim Tausch des Ladekabels oder des Displays der Fall sein. Besonders nicht geeichte Ladepunkte mit einer Ausnahmegenehmigung bis 2026 seien jetzt am Zug. "Es ist wichtig, dass Betreiber:innen, deren Ladestationen bei der Umstellung der Abrechnung nach Kilowattstunde nicht geeicht waren, ihr Geschäft aufrechterhalten können – und das unter rechtskonformen und verlässlichen Bedingungen. Eine unkomplizierte, rasche Ersteichung ist hierfür entscheidend", betont der Smatrics-CEO.

Mit der seit 1. Juni 2023 geltenden neuen Verordnung des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen über "Eichvorschriften für elektrische Tarifgeräte zur Messung von elektrischer Energie in Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge" hat der Gesetzgeber in Österreich erstmals unter anderem allgemeingültige technische Vorgaben für Ladetarifgeräte geschaffen. Damit wird definiert, unter welchen Voraussetzungen an Ladetarifgeräten – also einer E-Ladestation – im Land nach Kilowattstunde verrechnet werden darf. Mit der verpflichteten Eichung der Ladestationen ist rechtlich sichergestellt, dass die Verrechnung der bezogenen Energie korrekt ist.

www.smatrics.com

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