Photovoltaik am Balkon
Erleichterte Genehmigung von Balkonkraftwerken

| Rebecca Rabenstein 
| 01.10.2024

Mit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG 2002) traten ab 1. September 2024 wichtige Neuerungen bei Anbringung von Balkonkraftwerken in Kraft. Anna Maria Stelzer von FSM Rechtsanwälte fasst die wesentlichen Punkte für Sie zusammen.

Ein Bauträger kann eine Photovoltaikanlage am Balkon oder an der Terrasse anbringen, wenn diese der Versorgung des Wohnungseigentumsobjektes dient. Werden allgemeine Teile in Anspruch genommen, darf die Zustimmung von den anderen Wohnungseigentümern nun nicht mehr verweigert werden, sofern der Anschluss an eine bestehende Einrichtung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Eine fehlende Zustimmung eines Wohnungseigentümers kann dabei auch gerichtlich ersetzt werden. Bei Inanspruchnahme eines Wohnungs- oder Zubehörobjekts eines anderen Wohnungseigentümers, kann eine Zustimmung des betroffenen Wohnungseigentümers jedoch dann verweigert werden, wenn dies für sein Objekt eine wesentliche und dauerhafte Beeinträchtigung zur Folge hat.

Neu ist auch die Regelung der sogenannten Zustimmungsfiktion bei der Anbringung einer steckerfertigen Photovoltaik-Kleinsterzeugungsanlage am Balkon oder an der Terrasse. Steckerfertig bedeutet, dass die Anlage an eine bereits vorhandene Steckdose angesteckt werden kann. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Wohnungseigentümer innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Benachrichtigung über das geplante Anbringen keinen Widerspruch einlegt. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um eine Photovoltaik-Kleinsterzeugungsanlage handelt, die nur mehr an eine bestehende Steckdose angesteckt werden muss und weniger als 0,8 kW pro Wohnungseigentumsobjekt hat.

Das Anbringen von Balkonkraftwerken wurde also mit 1. September 2024 rechtlich erleichtert. Bauträgern und Errichtern solcher Anlagen ist zu empfehlen, bereits frühzeitig an Wohnungseigentümer heranzutreten, um die Zustimmung zum Anbringen von Balkonkraftwerken einzufordern oder von der Zustimmungsfiktion zu profitieren.

Autorin: Anna Maria Stelzer ist Rechtsanwaltsanwärterin im Immobilienrechtsteam. Ihre Schwerpunkte liegen im Miet- und Wohnrecht sowie in der Abwicklung von Immobilientransaktionen.

 

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