Gastkommentar Helmut Mojescick
Hochwasser-Katastrophen und der damit verbundene Versicherungsschutz – Was Sie jetzt wissen sollten

Versicherungsexperte Helmut Mojescick fasst die wichtigsten Informationen für Versicherungsnehmer:innen im Zuge der aktuellen Hochwasser- und Katastrophensituation zusammen.

Diese herausfordernden Tage fordern von den betroffenen Menschen viel Kraft, Nerven und Ausdauer. Und sie brauchen schnellstmögliche Hilfe. Nicht nur beim Keller auspumpen oder Schutt wegräumen, sondern vor allem in finanzieller Hinsicht von Seiten des Landes und natürlich den jeweiligen Versicherungspartnern.

Helmut Mojescick ist unabhängiger Versicherungsmakler und Fachgruppenobmann der Wiener Versicherungsmakler in der WK Wien. Der Experte in Versicherungsfragen hat für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Unterscheidung zwischen Sturmschäden und Naturkatastrophen

Grundsätzlich wird bei den Versicherungen zwischen Sturmschäden und Naturkatastrophen wie Hochwasser unterschieden.

Diese Differenzierung hat erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und die Schadenregulierung.

1. Wohnhäuser und Wohnungen

Sturmschäden sind in der Regel durch die Gebäudeversicherung abgedeckt, sofern das Haus oder die Wohnung korrekt und ausreichend versichert ist. Bei Naturkatastrophen, insbesondere Hochwasser, gestaltet sich die Situation komplexer. Hier gibt es meist nur einen begrenzten Versicherungsschutz, der stark von der Lage des Gebäudes (die sogenannte HORA-Risikolandkarte wird dafür herangezogen – nähere Infos auf www.hora.gv.at) und einer gesonderten Risikoprüfung abhängt.

Besonders bei Eigenheimen fällt dieser Schutz oft sehr niedrig aus. Viele Kunden verzichten jedoch auch oft auf eine Höherversicherung, obwohl diese ratsam wäre, da diese mit höheren Prämien verbunden ist. Selbst bei einer Höherversicherung gibt es jedoch eine Deckelung, die je nach Versicherung unterschiedlich ausfällt.

2. Kraftfahrzeuge

In der Kaskoversicherung für Kraftfahrzeuge gibt es in der Regel keine Deckelung der Schadenhöhe. Der Schaden wird von der Versicherung reguliert, und der Versicherungsnehmer muss lediglich den vereinbarten Selbstbehalt tragen.

3. Gesetzlich verankerte Schadenminderungspflicht

VersicherungsnehmerInnen sind gesetzlich verpflichtet, im Schadenfall nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und die Weisungen des Versicherers zu befolgen. Wenn mehrere Versicherer beteiligt sind und widersprüchliche Weisungen geben, muss der Versicherungsnehmer nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen handeln.

4. Verhalten im Schadenfall

Im Schadenfall ist es wichtig, unverzüglich zu handeln:

  • Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Versicherung.
  • Erstellen Sie eine Fotodokumentation.
  • Markieren Sie Pegelstände.
  • Listen Sie beschädigte Gegenstände auf.
  • Bewahren Sie beschädigte Sachen auf, wenn möglich.
  • Melden Sie den Schaden unbedingt auch beim Katastrophenfonds. Dies funktioniert zumeist sehr unbürokratisch.

Es ist wichtig, im Schadenfall richtig zu handeln. Ein umfassender Versicherungsschutz und das Wissen um die eigenen Pflichten können im Ernstfall entscheidend sein.

In den Tagen nach einer Naturkatastrophe werden Versicherungen, Sachverständige und Handwerker stark ausgelastet sein. Versuchen Sie, nichtsdestotrotz, in dieser außergewöhnlichen Situation die Ruhe zu bewahren. Alle Beteiligten werden ihr Bestes geben, um Ihnen zu helfen.

Allen Betroffenen wünsche ich alles Gute und viel Kraft für die Beseitigung der teilweise horrenden Schäden.

www.wko.at


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