Zürcher Kantonalbank Österreich AG
Fünf Punkte, um frühzeitig finanziell für die Familie vorzusorgen

| Redaktion 
| 09.09.2024

Um die monetäre Sicherheit der Angehörigen über den eigenen Tod hinaus zu garantieren, wird zu einer Checkliste geraten, die die Vermögensübergabe neben anderen wichtigen Fragen zu Lebenszeiten klärt.

Auch wenn der Tod in Wien allgegenwärtig ist und die Menschen in der Bundeshauptstadt ein besonderes Verhältnis zum Ableben pflegen, ist das eigene Dahinscheiden wohl ein Thema, um das sich niemand gerne kümmert, solange Körper und Geist gesund sind. Diese Distanz zum eigenen Tod hält allerdings einige Menschen davon ab, sich mit den Finanzen nach dem Ableben zu beschäftigen – zum Leid der Hinterbliebenen. Ist der Ernstfall erst einmal eingetreten, stehen Angehörige häufig vor offenen Fragen. Silvia Richter, Vorstandsmitglied der Zürcher Kantonalbank Österreich AG, rät daher, anhand einer Checkliste die Vermögensübergabe noch zu Lebzeiten zu klären. 

"Neben der Sicherung und Vermehrung von Vermögenswerten betrachten wir es auch als eine unserer Aufgaben, Kund:innen für eine frühzeitige Vermögensweitergabe zu sensibilisieren. Es ist ratsam, sich in die trauernden Angehörigen hineinzuversetzen. Sie müssen den Verlust einer geliebten Person verkraften und wissen möglicherweise gar nicht, wie es um die Familienfinanzen bestellt ist", so Richter, die überzeugt ist, dass die Thematik Vermögensweitergabe in Zukunft zusätzlich an Bedeutung gewinnen wird, da es aufgrund der finanzstarken Baby-Boomer-Generation zu einer regelrechten Welle an Erbschaften kommen wird.

Fünf Punkte, um vorzusorgen

Als ersten Punkt markiert Richter das Erfassen und Festhalten von Vermögenswerten. "In einem ersten Schritt sollte man die Vermögenswerte wie Bankkonten, Immobilien, Sparbücher, Wertpapierdepots oder Wertgegenstände im Rahmen einer Aufstellung anführen. Dazu gehören auch Erbschaften, die man selbst noch erwartet. Auch Unfall- und Lebensversicherungen sollten auf jeden Fall aufgelistet werden. Eine Art 'rote Mappe' ist in jedem Fall sinnvoll – nicht nur in Zusammenhang mit dem eigenen Tod. Auch durch Unfälle oder Krankheiten kann man die Handlungsfähigkeit temporär oder fortwährend einbüßen. Dann ist die Familie zumindest gut vorbereitet", erklärt die Expertin.

Als zweiten Punkt führt Richter an, in sich hineinzuhören und Wünsche zu definieren. Dazu zählen Fragen wie: Soll jemand mehr als den Pflichtteil erhalten? Soll jemand auf den Pflichtteil beschränkt werden? Sollen fremde Unternehmen oder Organisationen begünstigt werden? Auch die finanzielle Sicherheit der Familie sollte man gut durchdenken. Laut Richter können hier Lebensversicherungen eingesetzt werden, die eine Sofortzahlung im Todesfall garantieren oder mit Oder-Konten vorsorgen, wo beide Kontoinhaber:innen gleichermaßen verfügungsberechtigt sind. Im Falle eines Und-Kontos, sprich bei denen die Zustimmung beider Kontoberechtigten nötig ist, ist zu beachten, dass unter Voraussetzung des Todes das Konto gesperrt wird und die zweite Person bis zur Abhandlung der Verlassenschaft keinen Zugriff darauf hat.

Der dritte Punkt wird unter "Abstimmung mit den Angehörigen" zusammengefasst. Gemeint ist damit unter anderem die Kontaktaufnahme mit Verwandten, um auch deren Wünsche zu erfahren – zum Beispiel mit Hinblick auf eine Immobilie, bei der sich gegebenenfalls die Erb:innen nicht gegenseitig auszahlen können. "Sind genug andere Vermögenswerte vorhanden, könnte man das Haus einer interessierten Person zuschreiben, falls der andere Erbe lieber den Familienschmuck haben möchte. Die Immobilienübergabe kann man schon zu Lebzeiten regeln, etwa in Form einer Schenkung mit lebenslangem Wohnrecht", so Richter. Wichtig sei es auch, die Kinder frühzeitig in Vermögensfragen einzubeziehen.

Der vierte Punkt auf der Checkliste ist die Besiegelung beim Notar. "Mit dem Überblick und den eigenen Wünschen sowie Vorlieben der möglichen Erben im Gepäck kann man dann zum Notar gehen, um ein professionelles Testament aufsetzen zu lassen. Dieses sollte regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere wenn das bestehende Testament vor der Novelle 2017 erstellt wurde“, erklärt Richter. Zudem sollten keine parallel angefertigten handschriftlichen Testamente verfasst werden, um Verwirrung vorzubeugen.

Als letzten Punkt rät die Private Bankerin, gleich weitere offene Vorsorgethemen zu klären, das heißt, neben der Vermögensweitergabe können auch gleich weitere Themen wie die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erledigt werden. Außerdem wird empfohlen, gleich zu regeln, wer sich künftig um minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmert. "Nicht alle Fragen können wir selbst beantworten, aber wie ein guter Hausarzt sind wir bestens mit den Fachexperten für die jeweiligen Fragen vernetzt und können Kund:innen an die richtigen Stellen weiterleiten. Viele von ihnen schlafen weitaus beruhigter, wenn sie wissen, dass wirklich alles geregelt ist", so Richter abschließend.

www.zkb-oe.at

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