Nach Konzertabsage gibt es gratis Burger, Drinks & Co.
Viele Unternehmen bieten nun Trostpflaster für Swifties

Nach der Absage der drei Wien-Konzerte von Taylor Swift werden Ticketbesitzer:innen mit kostenlosen Burgern, Drinks, Goodies, Gutscheinen & Co. getröstet. Zudem gibt es eine Übersicht, welche Kosten (Hotel, Anreise, etc.) rückerstattet werden.

Wie berichtet, wurden am späten Mittwochabend die drei geplanten Wien-Konzerte von Taylor Swift aufgrund einer Terrorbedrohung abgesagt. Für viele der fast 200.000 Swifties, die sich die Auftritte im Ernst Happel Stadion ansehen wollten, ist damit eine Welt zusammengebrochen. Einige Unternehmen wollen den Fans des US-Popstars aber zumindest etwas Trost spenden und haben sich dafür spezielle Aktionen einfallen lassen. Diese gelten im Zeitraum der drei geplanten Konzerttage (8. bis 10. August 2024). LEADERSNET zeigt einige der zahlreichen Aktionen und Tipps von Konsumentschützer:innen.

Gratis Drink

Das Golden Harp Irish Pub in der Johannesgasse im ersten Wiener Gemeindebezirk ist bereits in den letzten Tagen durch sein ausgiebiges Programm für die Swifties aufgefallen (LEADERSNET berichtete). Am Donnerstagmittag gaben die Betreiber:innen über die Social Media Kanäle bekannt, dass jede:r Besucher:in des Konzertes, der:die ein Ticket vorzeigt, einen Gratis-Drink erhält -  "um die Sorgen zu ertränken". Man kann hierbei aus einem von elf eigens vom Pub kreierten Drinks wählen, welche von den einzelnen Alben der Künstlerin inspiriert sind.  Außerdem werden an den drei geplanten Konzertabenden, "Mitsing-Events" veranstaltet, mit den größten Hits des Megastars. Zudem findet am Freitag (9. August) ein Pub Quiz rund um die Sängerin statt.

 
 
 
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Kostenlose Burger

Die heimische Fast-Food-Kette Le Burger spendiert allen Karten-Besitzer:innen einen Burger nach Wahl. Via Instagram wurde am Donnerstag mitgeteilt: "Wir möchten euch daher etwas Gutes tun und euch auf einen Burger einladen. Wenn ihr heute, am Freitag oder am Samstag euer Ticket in einem unserer teilnehmenden Restaurants zeigt, bekommt ihr einen Burger nach Wahl als kleines Trostpflaster von uns."

 
 
 
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Rabatt auf Bestellungen

Beim Online-Supermarkt Alfies bekommt man einen zehn Prozent-Gutschein, wenn man einen Screenshot seines Taylor-Swift-Konzertticket für Wien einschickt. Auf Instagram heißt es: "Wir wissen, das ist nicht der Sparkling Summer, auf den wir alle hingefiebert haben, aber wir möchten dennoch, dass ihr die Tage schön verbringt. Wie wärs mit Eras Tour Film mit euren liebsten Swifties? Worauf immer ihr Lust habt! Wir unterstützen euch bei den Snacks - schickt uns per DM einen Screenshot eures Tickets und ihr erhaltet einen 10% Gutschein."

 
 
 
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"Bubbles for your Troubles"

Eine ähnliche Aktion wie im Golden Harp gibt es auch im "Ulrich & Erich". Das Wiener Restaurant hat für Swifties die Aktion "Bubbles for your Troubles" einfallen lassen. Im Rahmen dieser gibt es an den geplanten Konzerttagen für Ticket-Besitzer:innen ein Glas pinken Sprudel aufs Haus.

 
 
 
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Kino-Set

Cineplexx schenkt allen Swifties, die beim Taylor Swift Konzert in Wien gewesen wären, einen Taylor Swift Popcornkübel – auf Wunsch mit oder ohne Popcorn, den passenden Getränkebecher und den Special Double Wall Cup. "Dazu einfach österreichweit in Cineplexx-Kinos kommen, Konzertticket an der Kinokassa vorzeigen und cineastische Taylor Swift Goodies mit nach Hause nehmen", so das Unternehmen. Die Aktion gilt demnach von Donnerstag bis Sonntag (11. August 2024) in allen Kinos in Österreich, ausgenommen Actors, Urania, Cineplexx Weiz, Stadtkino Villach und Geidorf Kunstkino und solange der Vorrat reicht. Die Aktion ist Cineplexx zufolge an keinen Kinobesuch gebunden.

Konzert- und Zugtickets

Der Veranstalter Barracuda Music teilte bereits am Mittwochabend mit, dass die Kosten für die Konzerttickets innerhalb der nächsten zehn Tage automatisch rückerstattet werden.

Für Westbahn-Kund:innen, die mit dem Zug zu einem der Konzerte nach Wien reisen wollten, gibt es ebenfalls eine gute Nachricht. Das Bahnunternehmen hat eine Kulanzlösung angekündigt. Wer sein Ticket nicht mehr stornieren kann, bekomme den vollen Preis rückerstattet.

Und auch die ÖBB haben am Donnerstagnachmittag mitgeteilt, rasche und unbürokratische Rückerstattung von Bahntickets für Reisende zu den Taylor Swift-Konzerten in Wien anzubieten. Konkret heißt es: "Die ÖBB erstatten aus Kulanzgründen die Kosten für Tickets (inkl. Stornogebühren), die für die An- und Rückreise zu den Taylor-Swift-Konzerten in Wien (mit Geltungsdauer 8. bis 11. August 2024) direkt bei den ÖBB gekauft und noch nicht in Anspruch genommen wurden." ÖBB Tickets, die digital erworben wurden und noch innerhalb der üblichen Stornofrist liegen, können die Kund:innen selbst direkt online stornieren. Jene ÖBB Tickets, bei denen die Stornofrist bereits überschritten ist (inkl. zuggebundener Sparschiene-Tickets), können ausschließlich an den Ticketschaltern in den ÖBB Reisezentren retourniert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Tickets noch nicht in Anspruch genommen wurden sowie der Vorweis eines Konzerttickets bzw. einer Buchungsbestätigung.

Welche Kosten bekomme ich retour?

Auch die Arbeiterkammer (AK) hat sich bereits mit der Absage der Taylor Swift-Konzerte auseinandergesetzt. Viele Konsument:innen wollen nun nicht nach Wien reisen und fragen sich, ob sie das gebuchte Hotel oder das Zugticket deswegen kostenlos stornieren können. Antworten auf diese Fragen hat der Konsumentenschutz der AK Oberösterreich kurz zusammengefasst.

  • Ticket only gebucht

Durch die Absage haben Konsument:innen Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten. Wie bereits erwähnt, soll laut Informationen des Veranstalters die Zahlung automatisch innerhalb von zehn Tagen erfolgen. Bei einem Kauf über ein Kartenbüro rät der AK-Konsumentenschutz, dieses zu kontaktieren.

  • Ticket only, Hotel bzw. Anreise extra gebucht

Hier besteht natürlich die Rückzahlungsverpflichtung des Veranstalters für die Ticketkosten. Zusätzlich gebuchte Leistungen, etwa die Übernachtung oder die Anreise, sind von der Absage grundsätzlich nicht betroffen. Die entsprechenden Verträge bestehen weiterhin. Welche Kosten bei einer allfälligen Stornierung des Zimmers anfallen, ergibt sich meist aus den Buchungsunterlagen. Ob die Anreise kostengünstig storniert oder umgebucht werden kann bzw. welche Kosten dafür anfallen, ergibt sich aus den Geschäftsbedingungen.

Im schlimmsten Fall erhalten Konsument:innen bei Nichtantritt der Reise nach Wien keine Erstattung. Diese Kosten müssen auch nicht vom Konzertveranstalter getragen werden.

  • Pauschalarrangement

Wenn Konsument:innen bei einem Veranstalter ein Gesamtpaket (etwa Ticket plus Anreise oder Ticket plus Hotel) gebucht haben, kann diese Reise den AK-Expert:innen zufolge kostenlos storniert werden, weil ein wesentlicher Teil des Arrangements (das Konzert) nicht stattfindet. Ansprechpartner sei der Reiseveranstalter. Teilnehmer:innen sollten unbedingt mit diesem Kontakt aufnehmen und die Reise aus dem oben angeführten Grund schriftlich stornieren und die Rückzahlung des kompletten Reisepreises einfordern. Sollte der Konzert- oder Reiseveranstalter der Rückzahlungsverpflichtung nicht nachkommen, können sich Betroffene an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich wenden.

www.arbeiterkammer.at

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