Vierte Insolvenz seit 2011
Metallwarenproduzent legt Millionenpleite hin: 51 Dienstnehmer betroffen

| Tobias Seifried 
| 18.07.2024

Nach drei Insolvenzverfahren in den Jahren 2011, 2016 und 2017 wurde nun ein Konkursverfahren eröffnet.

Die Ventana Foundry Kapfenberg Ges.m.b.H. meldete erneut Insolvenz an. Vom Landesgericht Leoben wurde über das Vermögen des Unternehmens mit Sitz in Kapfenberg ein Konkursverfahren eröffnet. Ventana Foundry firmierte zuvor als "Obersteirische Feinguß" bzw. "Ventana Kapfenberg GmbH", stellt Metallwaren (Alu- und Stahlfeingussprodukte) her und blickt insolvenzrechtlich auf eine bewegte Geschichte zurück. 

Vierte Insolvenz seit 2011

Laut dem KSV1870 und dem Alpenländischen Kreditorenverband (AKV) hat der Betrieb bereits in den Jahren 2011, 2016 und 2017 im Zuge von drei Insolvenzverfahren jeweils Sanierungspläne mit der Gläubigerschaft abgeschlossen. Von der jetzigen Pleite sind 36 Gläubiger:innen sowie 51 Dienstnehmer:innen betroffen. Dem AKV zufolge betragen die Verbindlichkeiten rund 5,3 Millionen Euro. Zu den Aktiva verweist Ventana Foundry auf ein Kontoguthaben von rund 366.500 Euro sowie auf die im Eigentum stehende Betriebsliegenschaft und die Produktionsmaschinen. Insgesamt seien es knapp 1,13 Millionen Euro (zu Buchwerten).

Ursachen

Nach dem letzten Insolvenzverfahren, welches im Jahr 2019 aufgehoben wurde, erfolgte im Februar 2021 die Umbenennung auf Ventana Foundry Kapfenberg Ges.m.b.H. Das Stammkapital wurde im Juni 2022 zur Gänze von der Nexteam SAS mit Sitz in Marmande (Frankreich) übernommen.

Gründe für die vierte Insolvenz gibt es offenbar mehrere. Wie bereits in der Vergangenheit dürfte das Unternehmen laut den Kreditschützern trotz eingeleiteter Rationalisierungsmaßnahmen weiterhin auf einen fortwährenden Kapitalzuschuss der Gesellschafterin angewiesen gewesen sein. Zudem habe man höhere Preise am Markt nicht durchsetzen können. Außerdem sei die Suche nach einem Investor erfolglos geblieben.

Zukunft ungewiss

Ob eine Fortführung des Unternehmens angedacht ist, ist dem Insolvenzantrag nicht zu entnehmen. "Der Insolvenzverwalter wird daher vorrangig zu prüfen haben, ob Möglichkeiten eines Fortbetriebes bestehen, allenfalls auch ein lebendes Unternehmen verkaufen zu können, andernfalls mit Schließung und Liquidation vorzugehen wäre", so der AKV.

www.akv.at

www.ksv.at

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