Im Jänner 2024 dürfte in die meisten Haushalten eine Rechnung flattern, die binnen 14 Tagen zu zahlen sein wird. Die Rede ist von der neuen ORF Haushaltsabgabe (LEADERSNET berichtete). Das ORF-Beitrags-Gesetz sieht in Paragraf 17 Absatz vier nämlich vor: "Die Beiträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Zahlungsaufforderung durch die Gesellschaft für das laufende Kalenderjahr einmal jährlich zu entrichten."
Allerdings gibt es hier eine Ausnahme, die einen Absatz später genauer erklärt wird: Privatkunden, welche der ORF-Gebührentochter die Beiträge abbuchen lassen, müssen entweder alle sechs oder zwei Monate zahlen.
Abbuchung über Gebührentochter
"Die Entrichtung der Beiträge mittels Sepa-Lastschriftmandat ist zulässig. Erfolgt die Entrichtung der Beiträge mittels Sepa-Lastschriftmandat, hat die Gesellschaft im privaten Bereich auf Antrag die Entrichtung der Beiträge abweichend von Abs. 4 alle zwei oder sechs Monate zu gewähren", heißt es dazu in Absatz fünf des Paragrafen.
Wer schon bisher GIS zahlte, für den bleiben die bisherigen Zahlungsregelungen laut Übergangsbestimmungen aufrecht – bis zum 31. Dezember 2025. Ab 2026 bekommen auch sie eine Jahresvorschreibung, wenn sie die ORF-Gebührentochter nicht per Sepa-Lastschriftmandat abbuchen lassen.
Die teuren Bundesländer
Wien, Burgenland, Steiermark, Kärnten und Salzburg heben nach bisherigem Stand auch weiterhin Abgaben auf den ORF-Beitrag ein. Rechnet man das auf der Basis der bisherigen Landesgebührengesetze hoch, müssten pro Monat in Tirol 18,36 Euro anfallen, in Wien 19,71 Euro, im Burgenland 19,89 Euro, in der Steiermark und Salzburg 20 Euro und in Kärnten 20,40 Euro.
Pro Jahr macht die Haushaltsabgabe somit folgende Summen aus:
- Kärnten: 244,80 Euro
- Salzburg: 240 Euro
- Steiermark: 240 Euro
- Burgenland: 238,68 Euro
- Wien: 236,52 Euro
- Tirol: 220,32 Euro
- Niederösterreich: 183,60 Euro
- Oberösterreich: 183,60 Euro
- Vorarlberg: 183,60 Euro
www.orf.at
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