Kickl gegen Rosam: Jetzt hat auch der OGH entschieden

| Tobias Seifried 
| 06.08.2023

Im Streit zwischen dem FPÖ-Chef und dem Falstaff-Herausgeber hat der Oberste Gerichtshof die Urteile von Handelsgericht und Oberlandesgericht bestätigt.

Herbert Kickl rief in seiner Klage gegen den Wolfgang Rosam, der in einem TV-Interview von einem Gerücht über angebliche Covid-Impfung des FPÖ-Chefs sinnierte, nach zwei verlorenen Klagen (Handelsgericht und Oberlandesgericht) den Obersten Gerichtshof (OGH) an – nun hat auch dieser geurteilt.

Zur Erinnerung: Der PR-Profi und Falstaff-Herausgeber berichtete im TV von einem Gerücht, dass Kickl heimlich geimpft worden wäre. Rosam blieb bei seiner Aussage im Konjunktiv – "böse Zungen behaupten, Kickl sei geimpft worden" – und distanzierte sich auch persönlich von diesem Gerücht: "Ich sage nicht, dass dies so ist." Daraufhin klagte Herbert Kickl ihn.

Kickl verliert auch vor OGH gegen Rosam

Nachdem die erste Instanz, das Handelsgericht Wien, die Klage des Politikers abwies, ging dieser in die Berufung vor das Oberlandesgericht. Aber auch das OLG Wien wies seine Klage ab und schloss sich der Erstinstanz an, dass "Politiker:innen solche Mutmaßungen oder Gerüchte aushalten müssten..."

Herbert Kickl zog daraufhin vor den OGH, die letzte gerichtliche Instanz – und verlor abermals. Auch der OGH wies nun die Klage ab. Wolfgang Rosam sagt zu seinem Sieg: "Im Prinzip ging es auch um die Medienfreiheit in unserem Land. Viele journalistische Mutmaßungen, etwa in Kommentaren oder politischen Analysen, wären damit klagbar beziehungsweise unmöglich geworden."

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Falstaff Ist ja auch eher peinlich.

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