Die überhöhten Energiepreise stellen eine große Gefahr für viele österreichische Betriebe dar. Deshalb appellieren auf Initiative des österreichischen Handelsverbandes (HV) 121 Unternehmen aus dem "Non-Food-Bereich" an die Bundesregierung, den Energiekostenzuschuss noch treffsicherer auszuarbeiten und von den beihilferechtlichen Möglichkeiten der EU im vollen Umfang Gebrauch zu machen.
Tausende Schließungen drohen
"Wir appellieren deshalb an die gesamte Bundesregierung, von den beihilferechtlichen Möglichkeiten der EU auch im Vollumfang Gebrauch zu machen und ähnlich einfache Förderregime wie in Italien oder Frankreich umzusetzen. Es darf keine Zeit mehr verloren werden. Nur so können wir unsere Geschäfte und damit auch die Stadt- und Ortskerne des Landes retten", sagt HV-Präsident Stephan Mayer-Heinisch.
In Österreich sind insgesamt 600.000 Menschen im Handel beschäftigt und viele sehen sich nun laut dem HV, in ihrer Existent bedroht. 6.000 Geschäften droht bis Jahresende die Schließung, andere stoßen an ihre wirtschaftlichen Grenzen.
Energiekostenzuschuss ist Industriekostenzuschuss
"Die heimischen Handelsunternehmen sind aufgrund dieses Marktversagens auf schnelle und treffsichere staatliche Unterstützungsmaßnahmen angewiesen. Das jüngste Entlastungspaket für die Wirtschaft hat in der Branche großen Unmut ausgelöst, da es sowohl intransparent, als auch viel zu bürokratisch ausgestaltet ist. Der Energiekostenzuschuss ist überhaupt nicht treffsicher und gleicht einem reinen Industriekostenzuschuss so die Bilanz der Rückmeldungen aller Händler", erklärt HV-Geschäftsführer Rainer Will und ergänzt: "Die österreichische Bundesregierung hat überdies krasse, künstliche Hürden eingezogen, die große Teile der Handelsunternehmen von den Förderungen ausschließen. Beispielsweise ist die Ausnahme für Unternehmen mit einem Umsatz unter 700.000 Euro für unsere Branche viel zu gering angesetzt".
Sechs Forderungen an die Bundesregierung:
- Wegfall des zusätzlichen 3- bzw. 0,5 Prozent-Kriteriums in Stufe 1 und 2 beim Energiekostenzuschuss, da dies keine Vorgabe der EU sei. Alternativ: Wesentliche Erhöhung der Ausnahmegrenze von 700.000 Euro
- Wegfall der willkürlichen Grenze in Stufe 1, dass die Energiekosten des Unternehmens acht Millionen Euro nicht übersteigen dürfen
- Abstellen auf Betriebe anstatt auf das "Gesamtunternehmern" bei der Berechnung der Zuschüsse.
- Vereinfachung der Berechnung und längere Antragsfrist (kein "first come, first served"-Prinzip bei Auszahlung der Förderung)
- Besserer Einbezug des Handels in künftige Förderungen ab Oktober 2022 bzw. für 2023 unter größtmöglicher Ausnutzung des überarbeiteten befristeten Krisenrahmens der EU für den Handel
- Weiterentwicklung des Merit-Order-Systems auf EU-Ebene
www.handelsverband.at
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