Folgepleite beim Trachtenhersteller
Gössl-Insolvenz reißt auch "Gwandhaus" mit

| Tobias Seifried 
| 14.01.2025

Jetzt ist auch die zentrale Holdinggesellschaft des traditionellen Trachtenherstellers insolvent.

Nachdem vor einigen Wochen die Gössl GmbH sowie die Gössl Gwand GmbH in die Pleite geschlittert sind (LEADERSNET berichtete), ist nun auch eine Tochtergesellschaft des Salzburger Traditionsbetriebs insolvent. Wie der KSV1870 und der AKV am Dienstag (14. Jänner) mitteilten, hat die Gwandhaus GmbH beim Landesgericht Salzburg einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung eingebracht. Die Kreditschützer:innen rechnen mit einer zeitnahen Eröffnung.

Das im Jahr 1980 gegründete Unternehmen mit Sitz in der Morzgerstraße agiert laut Eröffnungsantrag als zentrale Holdinggesellschaft innerhalb der Gössl-Gruppe. Konkret übernimmt die Gwandhaus GmbH gruppenweite Funktionen wie die Hausverwaltung, strategische Steuerung, Organisation von Events sowie die Bereitstellung von Verkaufspersonal für den Flagshipstore. Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf ca. 1,573 Millionen Euro, die Aktiva werden vom KSV1870 mit nur 6.600 Euro beziffert. Gegenwärtig sind 13 Dienstnehmer:innen im Unternehmen beschäftigt, Geschäftsführer ist Maximilian Gössl.

Als Hauptgrund für die Insolvenz nennt die Gwandhaus GmbH ihre Abhängigkeit von der Gössl GmbH sowie der Gössl Gwand GmbH, welche als Hauptumsatzträger dienen. Zentrale Dienstleistungen wurden an diese Unternehmen verrechnet. Deren Liquiditätsprobleme und ausbleibende Zahlungsströme führten laut eigenen Angaben zu einer kritischen Unterfinanzierung der Holding. 

Die Gesellschaft strebt eine Unternehmensfortführung an. Laut dem vorgelegten Sanierungsplan sollen die 16 betroffenen Gläubiger:innen eine Quote von 20 Prozent, zahlbar als Barquote bis längstens zwei Jahre nach Annahme, erhalten. "Sofern die Darstellbarkeit der Fortführung des Unternehmens vom noch zu bestellenden Insolvenzverwalter bestätigt ist, wird der KSV1870 die Angemessenheit und Erfüllbarkeit des Sanierungsplanvorschlages überprüfen und erforderlichenfalls für eine Verbesserung plädieren", so Aliki Bellou vom KSV1870.

www.akv.at

www.ksv.at

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