Pflicht für Banken
Jetzt werden Echtzeitüberweisungen endlich zum Standard

| Tobias Seifried 
| 07.01.2025

Banken & Co müssen ab 9. Jänner 2025 im Euroraum Überweisungen innerhalb von zehn Sekunden (ohne Mehrkosten) durchführen.

2025 treten zahlreiche Anpassungen und Neuerungen in Kraft, die den Alltag der Menschen erleichtern sollen. Eine davon wird mit 9. Jänner schlagend. Ab Donnerstag müssen Zahlungsdienstleister:innen in der Lage sein, innerhalb des Euroraums Echtzeitüberweisungen – sogenannte Instant Payments – innerhalb von zehn Sekunden empfangen und senden zu können. Der Empfang wird ab 9. Jänner Pflicht, ab dem 9. Oktober 2025 müssen Geldinstitute ihrer Kundschaft auch das Versenden ermöglichen. Diese schnellen Überweisungen dürfen nicht teurer sein als herkömmliche Transaktionen, und Banken müssen sicherstellen, dass ihre Systeme den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.

Prüfung

Eine weitere Vorgabe lautet, dass die Daten der Echtzeitüberweisungen auf Plausibilität geprüft werden müssen. Insbesondere ist eine Prüfung der IBAN gegen den Empfänger-Namen erforderlich, der sogenannte "IBAN-Name-Check". Laut Arbeiterkammer sei aber zu befürchten, dass es künftig aufgrund des geringen Zeitfensters von zehn Sekunden noch schwieriger sein werde, Gelder oder Überweisungen allenfalls noch stoppen zu können, sodass Betrüger:innen künftig noch stärker auf dieses Zahlungsinstrument setzen werden als bisher. 

www.european-union.europa.eu

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