Ende 2023 prognostizierten Expert:innen einen Rückgang der Bauwirtschaft im heurigen Jahr und den darauffolgenden Jahren. Die Auswirkungen eines solchen Rückgangs der Bautätigkeit stellen nicht nur für Arbeitsplätze in der Branche, sondern auch für die österreichische Gesamtwirtschaft eine Gefahr dar. Vor diesem Hintergrund lud am Dienstag Bundeskanzler Karl Nehammer gemeinsam mit Vizekanzler Werner Kogler zu einer Pressekonferenz in das Projekt "Am Hirschfeld" in Wien-Floridsdorf. Im Rahmen dieses Termins stellten der Bundeskanzler und Vizekanzler sowie die beiden Vertreter des Österreichischen Verbands Gemeinnütziger Bauvereinigungen, Verbandsobmann Klaus Baringer und Obmann-Stellvertreter Herwig Pernsteiner ein Paket zur Erhöhung der Bautätigkeit in Österreich vor.
Gezielte Maßnahmen
Die Bundesregierung will nun gezielte Maßnahmen setzen, um die Bautätigkeit für Wohnbau zu erhöhen und damit versuchen der österreichischen Bauwirtschaft durch die Krise zu helfen. Mit dem neuen Paket sollen ungefähr 20.000 Wohnungen realisiert und circa 5000 Wohnungen saniert werden. Vor dem Hintergrund einer notwendigen Reduzierung des Bodenverbrauchs in Österreich liegt der Fokus dabei auf der Mobilisierung von bereits fertig geplanten bzw. baureifen Projekten.
"Wir schaffen insgesamt 25.000 neue oder sanierte Wohneinheiten, davon 10.000 im Eigentum. Darüber hinaus erleichtern wir den Zugang zu günstigen Wohnbaudarlehen für die Menschen, die sich ihr erstes Eigenheim schaffen wollen. Das ist auch Teil meines 'Österreichplans', mit dem wir die Eigentumsquote bis 2030 von 48 Prozent auf 60 Prozent steigern wollen. Eigentum muss wieder leistbar werden, denn das schafft Sicherheit und Unabhängigkeit und ist auch wichtiger Teil einer Altersvorsorge", sagt Bundeskanzler Karl Nehammer.
Wertschöpfung von fünf Milliarden Euro
Im Zentrum des Pakets steht eine Milliarde Euro für den gemeinnützigen Sektor. Damit sollen sowohl gemeinnützige Miet- als auch Eigentumswohnungen gefördert und der Bausektor unterstützt werden. Dadurch sollen laut der Regierung circa fünf Milliarden Euro an Wohnrauminvestitionen ausgelöst und 40.000 Beschäftigte abgesichert werden.
Außerdem: Wenn ein neuer Hauptwohnsitz in einem neu erworbenen Eigenheim begründet wird, soll es für die erste halbe Million Euro eine Befreiung von der Grundbuch- und der Pfandrechtsgebühr geben.
Die Obergrenze für die Nebengebührenbefreiung liege bei zwei Millionen Euro Ankaufswert. Die maximale Entlastung werde sich auf 11.500 Euro belaufen.
Weitere Maßnahmen
Weitere Schwerpunkte des am Dienstag vorgestellten Pakets liegen auf der Forcierung von Sanierungen und der Möglichkeit für die Länder, eine Leerstandsabgabe einzuheben. Diese soll sich dann positiv für Wohnraummobilisierung und gegen Spekulation mit Leerstand auswirken.
Weitere Details sehen Sie in der Infobox.
www.bundeskanzleramt.gv.at
Wohnpaket der Bundesregierung
Eine Milliarde Euro für Gemeinnützigen Sektor – Zweckzuschuss an die Länder für den gemeinnützigen Sektor
- 220 Millionen Euro für Sanierungen (Kompensation für Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag)
- Förderung von Neubau im mehrgeschossigen bzw. verdichteten Wohnbau (eingeschossige Reihenhäuser sind nicht förderbar)
- Berechtigungskreis: Gemeinnützige Bauvereinigungen und gewerbliche Bauträger im geförderten Wohnbau – mit langfristiger 50-Jahre-Bindung an günstige Miete
- 390 Millionen Euro für neu gebaute Mietwohnungen (2024: 25 Prozent, 2025: 50 Prozent, 2026: 25 Prozent)
- 390 Millionen Euro für neu gebaute Eigentumswohnungen (inkl. Miete mit Kaufoption) (2024: 25 Prozent, 2025: 50 Prozent, 2026: 25 Prozent)
- Verteilung nach Bevölkerungsschlüssel
- Die Spekulationsfristen werden von 15 auf 25 Jahre verlängert
Weitere Maßnahmen:
Eigentum:
.) Zeitlich befristete Abschaffung Nebengebühren (Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühr)
- Zeitlicher Rahmen: 2024 und 2025
- Bei Begründung eines Hauptwohnsitzes in einem neu erworbenen Eigenheim sind die ersten 500.000 von Grundbuch- und Pfandrechtsgebühr befreit.
- Obergrenze: 2 Millionen Euro
- Entlastung bis zu 11.500 Euro
.) Landesdarlehen mit 1,5 Prozent Maximalfixzins
- Der Bund ermöglicht den Bundesländern bis zum Ende der FAG-Periode einen Finanzierungszugang für zusätzliche Landesdarlehen mit einem Zinssatz von max. 1,5 Prozent und bis zu 200.000 Euro Kreditsumme
- Zeitlicher Rahmen: bis zum Ende der FAG-Periode
Soziale Sicherheit
.) Aufstockung Wohnschirm um 60 Millionen Euro im Jahr 2024
Kommentar schreiben