"Schaden des Monats"
Wenn der Geschäftsführer plötzlich der Sündenbock ist

| Redaktion 
| 06.02.2024

"Schaden des Monats" heißt eine neue Serie, in der es Einblicke in spannende Fälle eines Spezialversicherers gibt. Diese könnten jeden treffen, vielleicht ist man aber nicht ausreichend abgesichert. Im ersten Fall geht es um eine Geschäftsführerin, der eine Klage über 2,173 Millionen Euro ins Haus flatterte.

In der neuen Serie "Schaden des Monats" erhalten die Leser:innen Einblicke in spannende Fälle des Spezialversicherers ALLCURA Versicherungsaktiengesellschaft, die jede:n einmal selbst treffen könnten und bei denen trotzdem vielleicht nicht jede:r schon ausreichend abgesichert ist.

Fall 1

Frau W. (die Versicherungsnehmerin) war von Februar 2013 bis Juni 2017 Geschäftsführerin (GF) eines Betriebes (P-GmbH, später S-GmbH). Ihr persönliches Risiko hat Sie über eine Persönliche Unternehmensleiterdeckung abgesichert. Risikovorsorge lohnt....

Was war geschehen? Mit notarieller Urkunde vom 10. Juni 2016 erwarb die T- AG unter Beilegung weiterer Tochtergesellschaften den Betrieb der insolventen P- GmbH im Wege der Übertragung eines Geschäftsbetriebs im Ganzen durch Geschäftsanteilsabtretungen, Sachkapitalerhöhung, Kauf- und Mietverträge mit Wirkung zum 1. Juli 2016. Der Betrieb wurde später unter dem Namen S-GmbH fortgeführt. Die Verhandlungen über diese Unternehmenstransaktion wurden in der Zeit von März bis Juni 2016 geführt, wobei Frau W. die gesamte Zeit über als Vorsitzende der Geschäftsführung der P-GmbH agierte. Bis August 2016 wurde Frau W. zunächst auch als GF der neuen S-GmbH übernommen. Es zeigte sich aber schnell, dass die neuen Firmenstrukturen und Protagonisten einen anderen Plan hatten und so trennten sich die Wege zum 30. August 2016. Nach diesen turbulenten Monaten war Frau W. froh, unter dieses Kapitel einen Schlussstrich ziehen zu können.

Frau W. fand schnell einen neuen Arbeitgeber und hatte für sich bereits mit dem alten Betrieb abgeschlossen. Am 2. Februar 2017 erhielt sie eine Klage über 2,173 Millionen Euro Dies hat ihr Leben auf den Kopf gestellt. Plötzlich sah sie sich mit einer massiven Forderung konfrontiert. Sie musste sich darüber hinaus noch zahlreiche Anfeindungen von ehemaligen Kollegen und vermeintlichen Freunden auseinandersetzen. Kurz nach Eingang der Klage meldete sich Frau W. telefonisch bei uns. Sie war aufgelöst. Sie hatte große Sorge, dass sie im Falle einer Verurteilung „alles verlieren" könnte. Die Gerichtspraxis zeigt ausreichend harte Urteile. Alle von ihr aufgebauten Vermögenswerte wären verloren. Hier werden gute Versicherer zu „Seelsorgern" und Beratern.

Der Vorwurf war schnell gefunden: Die T-AG habe Darlehen iHv. 2,173 Millionen Euro in das Unternehmen (zum Zwecke der Sanierung) investiert. Diese Investitionen wären nicht gezahlt worden, wenn der tatsächliche Zustand offengelegt worden wäre. Frau W. habe während der Kaufverhandlungen die Zahlen fehlerhaft dargestellt und ein falsches Bild gezeichnet. Grundlegend für den Kaufentschluss der T-AG seien die, in der Unternehmensplanung prognostizierten, Umsätze und Ergebnisse. Die GF habe zuletzt gröblich die Informationspflichten verletzt und ein Schadensersatzanspruch besteht wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Die Sachverhaltsaufklärung ergab ein anderes Bild, was auch durch zahlreiche Unterlagen belegt werden konnte. Insb. habe die T-AG im Vorfeld zur Übernahme des Geschäftsbetriebs, im Rahmen der umfangreichen Due-Diligence-Prüfung, Zugang zu sämtlichen für die Umsatzplanung relevanten Daten gehabt. Die T-AG war außerdem durch ein Mitglied ihres Vorstands, Herrn Dr. F., der nach dem Betriebsübergang zum weiteren GF der S- GmbH bestellt worden war, immer in Kenntnis von den Preisverhandlungen mit dem Großkunden.

Wo hört die Deckung auf? Die im Raum stehenden Vorwürfe bezogen sich (zumindest teilweise) auf nicht gedeckte Pflichtverletzungen, weil Vorsatz und Sittenwidrigkeit vorgetragen wurden. Wir teilten der Versicherungsnehmerin mit, dass hierfür im Falle einer tatsächlichen Verurteilung keine Zahlungen von uns erfolgen konnten. Gleichzeitig machten wir aber auch deutlich, dass wir die Vorwürfe für unbegründet halten, und aus diesem Grund stellten wir Kosten- & Abwehrschutz zur Verfügung. Frau W. war erleichtert, dass zumindest die zu erwartenden Abwehrkosten nicht auf ihr lasten würden, denn bei diesem Streitwert kostete bereits die erste Instanz über 25.000 Euro.

Wie haben wir agiert? Eine, auf solche Fälle spezialisierten Rechtsanwalt stellten wir der GF zur Seite. Gemeinsam waren wir in der Lage zahlreiche Argumente auszuarbeiten und eine starke Abwehrstrategie zu begründen. Die Verhandlungen liefen zäh, es kam zu zahlreichen persönlichen

Anfeindungen und Frau W. musste immer wieder Rückschläge einstecken. Der Höhepunkt war erreicht, als die Gegenseite sogar andeutete strafrechtlich gegen Frau W. vorzugehen. Sie war völlig niedergeschlagen und rief regelmäßig bei uns und ihrem Anwalt an.

An dieser Stelle war es dann auch dem Gericht zu viel, mehrfach wurde der Hinweis erteilt, dass für persönliche Anfeindungen kein Platz sei und dass diese haltlosen Behauptungen hinsichtlich unbelegter Straftaten hier keinen Raum finden würden. Das Gericht positionierte sich klar gegen die Verleumdungen durch die Kläger. Im November 2023 wurde die Klage vollumfänglich abgewiesen.

Frau W. bedankte sich für diesen Service und die Begleitung über sieben Jahre. Für sie war die Finanzierung des Prozesses ein wichtiger Punkt, aber vor allem hätte sie nie erwartet, wie aufreibend und zermürbend diese Phase für sie und Ihre Familie war. Umso mehr freute es uns, dass wir durch ein geschlossenes Auftreten in der Lage waren, diese Vorwürfe vollständig aus der Welt zu schaffen.

www.allcura-versicherung.at

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