Das vergangene Jahr hat vielen EU-Ländern verdeutlicht, wie verwundbar sie die Abhängigkeit von fossilen Energien macht. Auch in Österreich wollen deshalb immer mehr Menschen Teil der Energiewende sein. Die Regierung hat auf diesen Trend mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und einer dazugehörigen Förderoffensive reagiert. Versprochen werden verbesserte Förderbestimmungen und ein Rekordbudget von knapp 600 Millionen Euro für die Photovoltaik (PV). Die massive Erhöhung ist eine Antwort auf den großen Ansturm auf die PV-Förderungen im vergangenen Jahr, die stets binnen kürzester Zeit vergriffen war.
EAG und Fördertopf
"Wir haben gesehen, dass das Rekordbudget des letzten Jahres bei dem enormen Andrang nicht ausgereicht hat und viele Menschen am Ende keine Förderung bekommen haben. Auf diese Situation haben wir reagiert und konnten für dieses Jahr noch nie dagewesene Mittel erreichen. Alleine für die Photovoltaik stehen heuer 596 Millionen Euro zur Verfügung", sagte Lukas Hammer, Energiesprecher der Grünen, am Tag der Präsentation der neuen Verordnung.
328 Millionen Euro davon entstammen den Fördermitteln im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes, die restlichen 268 Millionen Euro werden aus einem zusätzlichen Fördertopf des Klima- und Energiefonds bereitgestellt.
Start am 23. März
Der erste PV-Fördercall startet am 23. März 2023 um 17:00 Uhr. Trotz des deutlich aufgestockten Budgets sollten Interessent:innen auch dieses Mal schnell sein. Denn bei den Online-Anträgen gilt wieder das "First-Come-First-Serve Prinzip". Die Reihung erfolgt also nach dem Einreichzeitpunkt. Im Rahmen der ersten Förderrunde für Photovoltaikanlagen, deren Frist bis 6. April läuft, stehen mehr als 250 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere Runden gibt es im Juni, August und Oktober (siehe Infobox).
Gefördert werden neue Anlagen sowie Erweiterungen - in Verbindung mit diesen auch Stromspeicher. Jedes installierte Kilowatt wird dabei - abhängig von der Kategorie (A bis D) - mit bis zu 285 Euro gefördert.
Nachträgliche Anträge
Neu ist dieses Jahr, dass Privatpersonen auch nach Beginn der Arbeiten einen Förderantrag stellen können. Der Erstantrag muss aber jedenfalls vor der Inbetriebnahme der Anlage eingereicht werden. Damit sollen insbesondere Antragsteller:innen, die letztes Jahr keinen Platz im Fördertopf gefunden haben, und Projekte, die sich bereits in der Umsetzung befinden, gefördert werden.
www.eag-abwicklungsstelle.at
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