Senat der Wirtschaft fordert Kartellprüfung des Strommarktes

| Redaktion 
| 14.03.2023

Die parteiunabhängige Unternehmensorganisation unterstützt außerdem das gerichtliche Vorgehen durch die Rechtsanwaltskanzlei "Zanger-Bewegt". 

Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden wurden vom Senat der Wirtschaft aufgefordert, die Preisbildungsprozesse am österreichischen Strommarkt auf Marktmachtmissbrauch zu untersuchen. Auch die Bundesregierung soll die entsprechenden kartellrechtlichen Überprüfungen veranlassen.

Erste Schritte

Neben der Forderung unterstützt der Senat der Wirtschaft auch das gerichtliche Vorgehen der Rechtsanwaltskanzlei Zanger-Bewegt gegen die größten österreichischen Stromversorger, wegen Kartellbildung und Marktmachtmissbrauch. Der Senat empfiehlt Unternehmen die offensichtlich überhöhten Energiepreise zurückzufordern. Sie werden dabei durch die RA-Kanzlei Zanger-Bewegt sowie einem namhaften Prozessfinanzierer begleitet.

Zum Auftakt des Verfahrens stellten Veronika Seitweger und Georg Zanger (Kanzlei: Zanger-bewegt) dar, weshalb sie gegen die nach ihrer Ansicht rechtswidrigen Preiserhöhungen im Strommarkt vorgehen wollen und welche Möglichkeiten mittelständischen Unternehmen haben, um sich gegen Energiekartelle zu wehren.

"Den Geschädigten kommt zugute, dass kartellrechtliche Private Enforcement Klagen eine direkte Geltendmachung des entstandenen Schadens ermöglichen, ohne ein langwieriges Verfahren der Bundeswettbewerbsbehörde abwarten zu müssen", sagt Zanger.

Senats-Vorsitzender Hans Harrer begrüßt die Aktion: "Die Liberalisierung des Strommarktes ist gescheitert. Landesenergieversorger:innen und die Verbund AG beherrschen den heimischen Energiemarkt und richten ihre Preisgestaltung nicht am eigenen Beschaffungsportfolio, sondern kurzfristigen Spotpreisen aus."

Neues Preissystem, mehr Transparenz und Gleichbehandlung

Der Senat der Wirtschaft fordert ein stärker differenziertes, netzknotenbezogenes Preissystem. Durch deutliche asymmetrische Preisrelationen zwischen Spotmarkt und Endkund:innentarifen würden günstige Großhandelspreise nur verspätet weitergegeben werden und würden für unverhältnismäßige Übergewinne bei den Energiegesellschaften sorgen. Das gehe zulasten der übrigen Volkswirtschaft und würde die Inflation beschleunigen. Während Energieversorger:innen gesetzlich dazu verpflichtet sind, Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter:innen einen Grundversorgungstarif anzubieten, der sich am Durchschnittspreis orientiert, würde diese Regelung von den meisten schlicht ignoriert werden.

"Die gesetzlich vorgeschriebene Trennung von Produktion, Netzbetrieb und Vertriebsgesellschaft, das sogenannte Unbundling, wurde in Österreich unzureichend umgesetzt: Tochterunternehmen erhalten von ihren Mutterkonzernen günstigen Strom aus Wasserkraft, während private Mitbewerber:innen ohne eigene Produktionsstandorte aus teureren Quellen dazu kaufen müssen – Wirtschaftswissenschaftler nennen das 'Margin Squeeze'," so Harrer weiter.

Unterstützung des Rechtsweges

Hans Harrer bekräftigt: "Der Senat der Wirtschaft fordert die zuständigen Bundesministerien auf, dringend kartellrechtliche Überprüfungen zu veranlassen, um der Sache auf den Grund zu gehen, statt mit unspezifischen Geldausschüttungen im Gießkannenprinzip die Öffentlichkeit zu beruhigen. Gleichzeitig erwarten wir von Wettbewerbs- und Regulierungsbehörde, die Preisbildung am österreichischen Strommarkt auf Marktmachtmissbrauch durch die Stromversorger zu untersuchen. Darum empfehlen wir österreichischen Firmen, sich dem gerichtlichen Verfahren der Rechtsanwaltskanzlei Zanger-Bewegt, das durch einen namhaften Prozessfinanzierer begleitet wird, anzuschließen."

LEADERSNET war beim Business Lunch. Einen Eindruck können Sie sich hier machen. 

www.senat.at

www.zanger-bewegt.at

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