Nachdem die Bundesregierung in der Nacht auf Montag die Maßnahmen im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus weiter verschärft hat und die neue Arbeitswoche die heimische Wirtschaft vor ganz neue Herausforderungen stellt, sieht sich auch der österreichische Journalismus mit neuen Themen, Aufgaben und teilweise auch neuen Arbeitsbedingungen konfrontiert. Das sind einerseits die vielen Facetten der Berichterstattung rund um Covid-19, andererseits Homeoffice und an anderen Stellen bereits jetzt die Umsetzung des neuen Konzepts der "Kurzarbeit." Diese soll Wolfgang Fellner nämlich bald für seine Mitarbeiter beantragen wollen.
Der Medienmacher von Österreich und Oe24, der vergangene Woche noch mit Presseaussendungen um glänzende Zahlen und "sensationelle Quoten" dank der Berichterstattung rund um die Coronavirus-Pandemie auf sich aufmerksam machte (siehe hier oder hier), spricht nur wenige Tage später bereits von "massiven Anzeigeneinbrüchen" aufgrund des Virus.
Gröbere Einbrüche im Anzeigensegment dürften aufgrund der aktuellen Lage wohl keinem Medium fremd sein, doch Fellner argumentiert seine Vorgehensweise auch mit Bedürfnissen der Mitarbeiter – ebenfalls virusbedingt – etwa in der Kinderbetreuung. Als Modell nannte er etwa je zwei Arbeitstage und zwei arbeitsfreie Tage.
"Keine Kündigungen geplant"
Rund 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählt die Belegschaft von Österreich und Oe24 aktuell laut Eigenangaben des geschäftsführenden Inhabers Fellner. Auch wenn er für diese Kurzarbeit beantragen wolle, sollen keine Jobs in akuter Gefahr sein. Fellner habe seinen Mitarbeitern am Montag versichert, dass es keine Kündigungen geben werde und auch keine geplant seien. Die Kurzarbeitsregelung solle dies ermöglichen und für diese Maßnahmen habe er "durchwegs positives Feedback" wahrgenommen, erklärte Fellner in einem Statement gegenüber unseren Kollegen vom Standard.
Die nächsten Gehälter zum Monatsende würden voll bezahlt werden, habe Fellner seiner Belegschaft weiter versichert. Bei Journalisten handelt es sich laut Kollektivvertrag dabei um Vorauszahlungen für den nächsten Monat. "Danach werden wir sehen, wie die Kurzarbeitsregelung ist und ob Adaptierungen notwendig sind", so der Nachsatz von Fellner, der das Konzept der Kurzarbeit mit halbierter Arbeitszeit bei bestehender Besetzung als problemlos durchführbar erachtet.: sein Team sei durch Samstags- und Sonntagsdienst gewohnt, mit 30 Prozent der Werktagskapazität zu produzieren, führte er aus. (red)
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