Am 11. Februar 2025 tritt die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) in Kraft. Im neuen Regelwerk für Verpackungen in der Europäischen Union (EU) werden u.a. die Recyclingfähigkeit von Verpackungen, deren Mindestanteil an Rezyklaten, die Ökomodulation sowie verpflichtende Recyclingquoten geregelt. Das bedeutet neue Vorgaben für Industrie, Handel und Politik. Die damit einhergehenden Rahmenbedingungen sind laut der Altstoff Recycling Austria AG (ARA) nicht zu unterschätzen und benötigen eine rechtzeitige und zielgerichtete Planung.
Ziel der neuen EU-Verpackungsverordnung
Ziel der PPWR sei es, die wachsenden Verpackungsabfallmengen in der EU einzudämmen und den Anstieg bis 2030 durch eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu stoppen. Ab 11. Februar 2025 ersetzt sie die bisherige Verpackungsrichtlinie, das bedeutet mehr Verbindlichkeit und somit eine einheitliche Umsetzung in den Mitgliedsstaaten. Die neuen Vorgaben müssen innerhalb der 18-monatigen Übergangsfrist umgesetzt werden.
"Die Umsetzung der PPWR ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die uns alle die kommenden Jahre beschäftigen wird. In Österreich können wir dank der Vorarbeit der letzten Jahrzehnte sowie einer innovativen Verpackungs- und Entsorgungsbranche vergleichsweise zuversichtlich nach vorne blicken. Dennoch gilt es, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um gut vorbereitet zu sein und EU-Strafzahlungen zu vermeiden. Als treibende Kraft der österreichischen Abfall- und Kreislaufwirtschaft mit mehr als 30 Jahren Erfahrung nehmen wir unsere Verantwortung wahr und unterstützen unsere Kund:innen und Partner:innen bei jedem notwendigen Schritt. Gemeinsam können wir rechtzeitig die Weichen entlang der Verordnung stellen und so eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft vorantreiben", sagt ARA Vorstandssprecher Harald Hauke.
Die wichtigsten Eckpunkte und Fristen im Überblick
.) Veröffentlichung der Design for Recycling Guidelines bis 1. Jänner 2028:
In Zukunft sollen Verpackungen recyclingfähig gestaltet werden. Das heißt, dass diese in festgelegte Abfallströme sortiert sowie wirksam und effizient recycelt werden können. Zudem soll die Qualität entstehender Sekundärrohstoffe ausreichen, um Primärrohstoffe zu ersetzen. Als Anreiz für die Unternehmen schaffe die PPWR Rahmenbedingungen für eine Ökomodulation. Künftig sollen recyclingfähige Verpackungen in der Entpflichtung kostengünstiger sein als solche, die weniger recyclingfähig sind. Bis 1. Jänner 2028 soll der Rahmen dazu seitens EU-Kommission in den Design for Recycling Guidelines veröffentlicht werden. Die konkrete Ausgestaltung liegt dann bei den einzelnen Mitgliedsstaaten und soll 1,5 Jahre später umgesetzt sein.
"Die Ökomodulation schafft einen großen Anreiz, nachhaltige Verpackungen zu verwenden. Für ihre Einführung sind klare Regeln wesentlich, die Hand in Hand mit Planungs- und Rechtssicherheit für die österreichische Wirtschaft gehen und keinesfalls zu Wettbewerbsverzerrung führen dürfen", so Hauke.
.) Ab 2030: Verpackungen müssen recycelbar sein
Liegen Verpackungen in puncto Recyclingfähigkeit nach den Kriterien der Design for Recycling Guidelines unter 70 Prozent, werden diese als nicht recyclingfähig eingestuft und dürfen ab 2030 nicht mehr in den europäischen Markt eingebracht werden. Ab 2035 sei als zusätzliches Kriterium "Recycling im großen Maßstab" erforderlich, weitere Verschärfungen der Grenzwerte für die Recyclingfähigkeit seien ab 2038 geplant. Auch ein Verbot bestimmter Einweg-Kunststoff-Verpackungen geht damit einher. Parallel dazu sieht die Verordnung verbindliche Quoten für wiederverwendbare Verpackungen u.a. bei Getränken und Transport-Verpackungen z.B. im Online-Handel sowie der industriellen und gewerblichen Logistik vor.
.) Ab 2030: Festgelegte Mindestanteile an recyceltem Material in Kunststoff-Verpackungen
Ab 2030 müssen laut der neuen EU-Verpackungsverordnung Verpackungen mit Kunststoffanteilen zu einem Mindestprozentsatz aus Rezyklaten hergestellt werden, je nach Produkt zwischen zehn und 35 Prozent. Ab 2040 sollen diese Quoten dann auf 25 bis 65 Prozent gesteigert werden. Ausnahmen seien u.a. Verpackungen bestimmter pharmazeutischer oder medizinischer Produkte sowie Verpackungen, deren Kunststoffanteile weniger als fünf Prozent ausmachen. Bis 31. Dezember 2026 soll die EU-Kommission die Methode zur Berechnung und Überprüfung des Rezyklatanteils festlegen.
Ähnlich wie bei der Recyclingfähigkeit soll auch hier auf Ökomodulation gesetzt werden. Bei höheren Rezyklatanteilen können bei Festlegung durch den Mitgliedsstaat geringere Lizenzentgelte anfallen. "Das soll letztlich auch einen fairen europäischen Rezyklatmarkt im Sinne von Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft forcieren und wettbewerbsverzerrende Preisdifferenzen minimieren, wie sie derzeit etwa bei PET zwischen günstigem Neumaterial und teureren Rezyklaten existieren", sagt Hauke abschließend.
Hier finden Sie die EU-Verpackungsverordnung (PPWR).
www.ara.at
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