Fotos Club Tirol-Veranstaltung
FlexCo bietet neue Möglichkeiten für Unternehmensgründungen

Club Tirol-Mitglieder ließen sich von Expert:innen die Vorteile der neuen Flexiblen Kapitalgesellschaft erklären.

Seit 1. Jänner des Jahres kann in Österreich zur Gründung eines Unternehmens eine neue Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gewählt werden (LEADERSNET berichtete). Zum Stand 8. April wurden bereits 150 "FlexCo's" gegründet. Die Möglichkeiten dieser neuen Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) – nicht nur, aber speziell für innovative Startups und Gründer:innen gedacht – dürften in der breiten Öffentlichkeit jedoch noch nicht so bekannt sein.

Die Vor- und Nachteile

Das nahm Club Tirol als Anlass, sich Vor- und Nachteile dieser neuen Rechtsform in den Räumen der "Expertenschmiede" Schönherr-Rechtsanwälte am Wiener Schottenring im Detail erklären zu lassen. Rund 100 Mitglieder des Businessclubs erfuhren dabei auch bei einer Podiumsdiskussion so einiges aus dem etwas mühevollen Entstehungsprozess der neuen Rechtsform und den zeitgleich beschlossenen steuerlichen Erleichterungen für Mitarbeiterbeteiligungen – mit Werner Wutscher, Florian Gschwandtner und Markus Lang als prominente Diskutanten aus der heimischen Startup-Szene.

"Die FlexCo wurde gegen große politische Widerstände durchgebracht", erinnerte Club-Präsident Julian Hadschieff, selbst erfolgreicher Unternehmer, auch gleich bei seiner Begrüßung. Gastgeber und Hausherr Thomas Kulnigg, Partner bei Schönherr Rechtsanwälte, erwähnte in seinen Grußworten, dass sich er und sein Team schon vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes "sehr intensiv mit der Materie befasst" haben – und somit Schlag Mitternacht in der Neujahrsnacht eine der ersten FlexCos gründeten, um praktische Erfahrungen mit der neuen Rechtsform zu sammeln.

Ein Vergleich

Durch den Abend führten Lilly-Marie Kunz, Vize-Kabinettchefin des Finanzministers, und die beiden Rechtsanwälte Niklas Kerschbaumer (Schönherr Rechtsanwälte) und Lukas Straganz (Kunz-Wallentin Rechtsanwälte). Die drei stellten die rechtlichen Grundlagen zur FlexCo im Vergleich zur "altehrwürdigen GmbH" und das neue steuerliche Mitarbeiterbeteiligungsmodell vor und leiteten die Podiumsdiskussion. 

Kurz zusammengefasst: Das Gesetz ist im Wesentlichen auf dem GmbH-Recht aufgebaut. Im Vergleich zur GmbH haben die Gesellschafter einer FlexCo jedoch mehr Gestaltungsspielraum und Flexibilität. Kurz erwähnt liegen die Vorteile der FlexCo etwa darin, dass man Stammkapital rascher und flexibler durch genehmigtes oder bedingtes Kapital erhöhen kann. Formvorschriften wurden etwas gelockert (zB. können Anteilsübertragungen und Übernahmeerklärungen anders als bei der GmbH nicht nur per Notariatsakt, sondern auch mit einer anwaltlichen oder notariellen Privaturkunde durchgeführt werden), bei entsprechender Regelung im Gesellschaftsvertrag sind Umlaufbeschlüsse einfacher zu erledigen und der Erwerb eigener Geschäftsanteile ist unter bestimmten Voraussetzungen leichter möglich. Verschärft wurden hingegen die Kriterien für die verpflichtende Bestellung eines Aufsichtsrats im Vergleich zur GmbH.

Fokus auf Mitarbeiterbeteiligung

Was Vortragende und Podiumsdiskutanten als die "große Neuheit" der FlexCo bezeichneten, ist die Möglichkeit, Personen (insbesondere Mitarbeiter) am Unternehmen in Form von Unternehmenswert-Anteilen ohne Stimmrecht zu beteiligen. "Das ist für mich ein Schlüssel, um gute Mitarbeiter überhaupt gewinnen zu können, sie zu motivieren und vor allem, diese auch auf Dauer halten zu können", hielt etwa Werner Wutscher, bekannter "Business Angel" und Gründer von New Venture Scouting, fest. Das neue Modell der steuerlichen Mitarbeiterbeteiligung bringt, so Lilly-Marie Kunz, große praktische Vorteile: zum Zeitpunkt der Abgabe der Anteile erfolgt keine Besteuerung und daher keine Bewertung, erst bei einem Verkauf der Anteile erfolgt eine Besteuerung nach einem Pauschalmodell.

LEADERSNET war bei der Veranstaltung dabei. Eindrücke der Veranstaltung gibt es hier.

www.clubtirol.net

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