Laut dem Kurier will Finanzminister Magnus Brunner, Lebensmittelspenden an Einrichtungen, die mildtätige Zwecke verfolgen, ab 2025 von der Umsatzsteuerpflicht befreien. Eine entsprechende Gesetzesänderung soll nun folgen.
"Mit der heutigen Ankündigung des Finanzministers wird ein wichtiger Baustein bei der Lebensmittelweitergabe zwischen Lebensmittelhandel und Tafeln sowie Sozialeinrichtungen geschlossen. Diese steuerliche Anpassung ist ein echter Gamechanger, denn damit können die Betriebe künftig noch leichter spenden. Im letzten Jahrzehnt hat sich das Spendenaufkommen bei Lebensmitteln zwar verdreifacht, allerdings ist auch der Bedarf durch die Teuerungskrise um 25 Prozent angestiegen", sagt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes und langjähriger Beirat der Tafel Österreich.
Steuerbefreiung erleichtert Weitergabe
Seit vielen Jahren setzt der Handel freiwillige Initiativen, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden und die Weitergabe an Sozialorganisationen aktiv zu fördern. Supermärkte geben nicht mehr verkäufliche, aber noch genießbare Lebensmittel an Tafeln und andere Sozialeinrichtungen weiter.
"Durch die Steuerbefreiung bei Lebensmittelspenden ab 2025 wird auch die Weitergabe von Vorstufen des Lebensmittelhandels, etwa der landwirtschaftlichen Erzeugung, Produktion aber auch der Gastronomie, wo noch viel zu holen ist, deutlich erleichtert", so Will.
Lebensmittelhandel spendet jährlich 20.000 Tonnen
Der gesamte Lebensmitteleinzelhandel und Lebensmittelgroßhandel sei für weniger als neun Prozent der Lebensmittelverschwendung verantwortlich. Gleichzeitig seien die heimischen Handelsbetriebe aber die größten Spender von Lebensmitteln an gemeinnützige Einrichtungen. Die Branche spende jährlich 20.000 Tonnen Lebensmittel an soziale Organisationen. Darüber hinaus sollen 10.000 Tonnen an nicht mehr verkäuflichen Lebensmitteln zur Futtermittelherstellung verwertet werden.
"Lebensmittel werden bei uns nur dann entsorgt, wenn sie nicht mehr für den Verzehr geeignet sind und auch nicht mehr zu Futtermitteln verarbeitet werden können. Das betrifft im Schnitt weniger als 0,5 Prozent des Gesamtsortiments", sagt Rainer Will.
Mehr Rechtssicherheit für Händler:innen
Hierzulande ist der Handel steuer- und lebensmittelrechtlich gezwungen, bei der Weitergabe von Lebensmitteln in einem Graubereich zu agieren. Lebensmittel müssen dementsprechend vor der Weitergabe als Verderb deklariert werden, um die Vorsteuer anwenden zu können. Bedingung dafür wäre allerdings, dass die Waren nicht mehr verkäuflich/verkehrstauglich sind. Damit dürften sie aber auch nicht mehr über Sozialeinrichtungen in Verkehr gebracht werden. Vor diesem Hintergrund setzt sich der Handelsverband im Bereich der Lebensmittelspende für mehr Rechtssicherheit für Händler:innen ein.
"Dieser rechtliche Graubereich wird nun erfreulicherweise klar geregelt, indem Lebensmittelspenden an gemeinnützige Organisationen von der Umsatzsteuer befreit werden. Ein schönes Ostergeschenk für die österreichischen Sozialeinrichtungen und Tafeln", so der Handelssprecher abschließend.
www.handelsverband.at
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