Die Verärgerung der Internet-Nutzer:innen war groß, als letzten Sommer Teile des Internets stundenlang lahmgelegt waren. Der Grund war, dass mehrere Inhaber:innen von Musik- und Filmrechten die Internetanbieter:innen aufgefordert hatten, eine Reihe von IP-Adressen zu sperren. Doch werden IP-Adressen häufig von mehreren Websites und anderen Internetdiensten geteilt, und daher auch legale Inhalte und Kommunikation blockiert. Jetzt hat auch die zuständige Behörde klar festgestellt: Das war rechtswidrig.
Internetanbieter:innen begrüßen Entscheidung
Die Internetanbieter:innen begrüßen diese Entscheidung der Telekom-Control-Kommission (TKK): "Die Sperre von IP-Adressen ist völlig unverhältnismäßig, denn dabei besteht immer die Gefahr, auch legale Websites zu blockieren", erklärt ISPA-Generalsekretär Stefan Ebenberger und fügt hinzu: "Die Rechteinhaber:innen betonen immer den Schutz von geistigem Eigentum. Das ist grundsätzlich richtig und wichtig. Aber was ist mit dem Eigentum an den zu Unrecht gesperrten Websites? Es müssen die Rechte aller geschützt werden, nicht nur die einer einzelnen Gruppe."
"Gesetzgeber:innen müssen für Rechtssicherheit bei Netzsperren sorgen"
Dabei gebe es in anderen Bereichen bereits eine Lösung für das Problem der Abwägung unterschiedlicher Rechte, sagt Ebenberger: "Wenn etwa Fake-Shops im Sinne des Konsumentenschutzes gesperrt werden sollen, wird diese Sperre im Vorhinein von der TKK auf ihre Recht- und Verhältnismäßigkeit geprüft. Ein Prozess, der für den Schutz von Konsument:innen angemessen ist, sollte auch für die großen Verwertungsgesellschaften und Filmproduzent:innen ausreichend sein. Hier sind die Gesetzgeber:innen gefordert, diese Ungleichbehandlung zu beenden und endlich für Rechtssicherheit bei Netzsperren zu sorgen, indem eine kompetente Behörde vorher prüft. Denn derzeit stehen die Internetanbieter:innen vor der Wahl, ob sie sperren und ein Behördenverfahren riskieren, oder sich von den Rechteinhaber:innen klagen lassen."
Bemerkenswert an dieser Entscheidung der TKK sei auch das Amtsgutachten, auf das sie sich stützt. Darin sei bestätigt worden, was die Internetanbieter:innen seit Jahren sagen würden: Dass es technisch unmöglich ist, bei einer IP-Adresse im Vorhinein zu erkennen, welche anderen, legalen Websites diese ebenfalls nutzen.
ISPA-Präsident Harald Kapper sagt dazu: "Endlich wurde berücksichtigt, was die Gesetzgeber:innen ignorierte, nämlich die technischen Realitäten. Das ist wichtig, weil genau hier eine weitere Gefahr schlummert: IP-Sperren bergen immer das Risiko auch legale Inhalte oder Dienste zu sperren und bedrohen damit die Meinungs- und Informationsfreiheit aller Bürger:innen. Hier reden wir über zentrale Grundrechte einer demokratischen Gesellschaft, die im Einzelfall abgewogen werden müssen. Diese Verantwortung darf der Staat nicht länger auf die Internetanbieter, also private Unternehmen, abwälzen."
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