Ein "Kater" ist ab sofort eine offiziell anerkannte Krankheit

Das Frankfurter Oberlandesgericht befand als Resultat eines Rechtsstreits, dass die Folgen übermäßigen Alkoholkonsums als medizinisches Leiden einzustufen sind.

Ein deutsches Gericht hat das schlimme Gefühl, dass einen nach übermäßigem Alkoholkonsum heimsucht, offiziell zur Krankheit gemacht: in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) dass der gefürchtete "Kater" als "menschliche Krankheit" einzustufen ist.

Zu diesem Urteilsspruch kam es, nachdem ein Nahrungsergänzungsmittel, das als Behandlungsmittel oder Vorbeugung eines "Katers" beworben wurde, vor Gericht zog, nachdem ein Verein gegen die Werbeaussagen des als "Anti-Hangover-Drink" affichierten Tonikums geklagt hatte. Nach Prüfung des Sachverhalts betonte befand das OLG, dass es sich bei einem Hangover, oder zu gut deutsch "Kater", um eine – wenngleich temporäre – Erkrankung handle.

Das Frankfurter Oberlandesgericht berief sich hierbei auf Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV): "Informationen über ein Lebensmittel dürfen diesem keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaft entstehen lassen." Die Symptome eines Katers würden nicht als Folge des natürlichen "Auf und Ab" des Körpers, sondern infolge des Konsums von Alkohol, einer schädlichen Substanz, eintreten, führte das OLG weiter aus. Dabei sei nicht maßgeblich, dass die Symptome regelmäßig von selbst verschwinden und keine ärztliche Behandlung nötig sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (red)

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