Nach mehrmaligen Anläufen plant die österreichische Bundesregierung nun erneut, mit einer Gesetzesnovelle das ewige Rücktrittsrecht von Lebensversicherungen abzuschaffen. Dieses bezieht sich auf Lebensversicherungen mit fehlerhaften Rücktrittsbelehrungen. Der Prozessfinanzierer Facto unterstützt deshalb ab sofort Konsumenten dabei, ihre Ansprüche gegenüber Versicherungsunternehmen durchzusetzen. Dafür wurde mit Rechtsanwalt Alexander Klauser einer der renommiertesten Verbraucherrechtsexperten Österreichs an Bord geholt.
Derzeit können Konsumenten noch von ihren Lebensversicherungen zurücktreten: Auf Basis geltenden EU-Rechts steht ihnen ein ewiges Rücktrittsrecht zu, wenn die Versicherungsgesellschaft falsch oder mangelhaft beraten hat. Dies sei insbesondere zwischen 1994 und 2015 geschehen, erklärte Facto-CEO Fabian Keller im Rahmen eines Pressetermins im Wiener Café Landtmann. Allein in Österreich seinen etwa zehn Millionen Polizzen aus diesem Zeitraum betroffen, von denen die Hälfte heute noch als rückabwickelbar gilt. Die Prämien müssen in diesem Fall mit einer Verzinsung von vier Prozent von der Versicherung rückerstattet werden.
"Geschätzter Schaden von 13,5 Milliarden Euro für österreichische Konsumenten"
Sollten die Regierung ihre Pläne umsetzen, würde das ewige Rücktrittsrecht so rasch wie möglich und de facto ohne Übergangsfrist abschaffen. Eine Rückabwicklung von bereits gekündigten, erfüllten oder auch laufenden Verträgen wäre dann wahrscheinlich nur mehr innerhalb von wenigen Wochen möglich, gibt Keller zu bedenken.
"Aktuelle Schätzungen gehen von einem Schaden für die Verbraucher in Höhe von rund 13,5 Milliarden Euro aus, sollte das Gesetz tatsächlich beschlossen werden", ist man bei Facto überzeugt. "Kommt das Gesetz in der vorliegenden Form ohne vernünftige Übergangsfristen für eine Rückabwicklung, stellt sich die Politik schützend vor die Versicherungskonzerne und räumt ihnen mehr Rechte ein als den Verbrauchern", kritisiert Fabian Keller. Um Konsumenten nicht ihrer berechtigten Ansprüche zu berauben, plädiert Keller – wie auch Verbraucherschützer – für eine 24-monatige Mindestfrist bei Rücktritten.
Angebot für unkomplizierte Rückabwicklung
Facto möchte österreichischen Konsumenten ab sofort eine neue Lösung für die Rückabwicklung von Lebensversicherungen anbieten. Das Unternehmen kann in Österreich dabei auf die Erfahrung der Facto Financial Services AG in Deutschland zurückgreifen, die dort nach eigenen Angaben bereits mehr als 2.000 erfolgreiche Verfahren geführt hat.
Mit einem Gratistest können Kunden ihren Vertrag auf Rückabwickelbarkeit prüfen lassen. Nach Abschluss eines kostenlosen Prozessfinanzierungsvertrags übernimmt die Facto die Rückabwicklung für den Versicherungsnehmer, angefangen mit der Rücktrittserklärung und – falls erforderlich – Kündigung der Polizze bis zur schlussendlichen außergerichtlichen oder gegebenenfalls gerichtlichen Durchsetzung des Rücktrittsrechts. Dabei werden alle anfallenden Anwalts- und Prozesskostenrisiken von der Facto getragen. Im Erfolgsfall werde der Nettoerlös geteilt: der Versicherungsnehmer erhält 70 Prozent des Nettoerlöses ausbezahlt, die restlichen 30 Prozent behält Facto. (as)
Impressionen vom Pressegespräch finden Sie hier.
www.facto.at