Die heimische Datenschutzbehörde (DSB) entschied nach einer Beschwerde des österreichischen Datenschutzaktivists Max Schrems, dass Google-Analytics gegen die Datenschutzverordnung verstößt.
Wegweisendes Urteil
Konkret entschied DSB nach einer "Musterbeschwerde" von "noyb" – der NGO von Max Schrems –, auf Basis der sogenannten "Schrems 2"-Entscheidung des EuGH, dass die Nutzung von Google-Analytics durch netdoktor.at illegal ist. Die Begründung: Einige der Daten, die im Zuge der Erfassung auf US-Servern landen, sind persönliche Daten laut dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSGVO). Noyb.eu hat insgesamt 101 Musterbeschwerden quer durch ganz Europa eingereicht und zwar bereits im Jahr 2020. Die österreichische Behörde ist nun die erste, die das Urteil zugestellt hat.
Das Urteil betrifft alle heimischen und in weiterer Folge alle EU-Unternehmen, die Google-Analytics implementiert haben. Das ist man jedenfalls bei "noyb" überzeugt.
EU wird wohl nachziehen
Google hat von sich aus "technische und organisatorische Maßnahmen" umgesetzt, um dieses "angemessene Schutzniveau" zu gewährleisten. Doch die DSB hält diese für wenig sinnvoll und nicht gut genug. "In Bezug auf die dargelegten vertraglichen und organisatorischen Maßnahmen ist nicht erkennbar, inwiefern diese effektiv (…) sind", gibt die Behörde an, berichtet Futurezone.
Ähnliche Entscheidungen werden nun auch in anderen EU-Mitgliedstaaten erwartet, da die Datenschutzbehörden in diesen Fällen in einer "EDPB-Taskforce" zusammengearbeitet haben. Erst Anfang dieser Woche hat der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) bestätigt, dass auch der Einsatz von Google-Analytics auf der COVID-Test-Website des EU-Parlaments nicht datenschutzkonform sei.
Die DSGVO sieht für Verstöße Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Umsatzes vor. Zumindest für netdoktor wird es derweil aber wohl keine Strafe durch die DSB geben. Schrems ist jedenfalls sicher: "Langfristig brauchen wir entweder einen angemessenen Datenschutz in den USA, oder wir werden am Ende getrennte Produkte für die USA und die EU haben. Ich persönlich würde einen besseren Schutz in den USA bevorzugen, aber das ist Sache des US-Gesetzgebers", berichtet der Brutkasten. (ca)
www.analytics.google.com
www.noyb.eu
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