Causa Lebensversicherungen: Sammelklage gegen Republik Österreich vorbereitet

Beim Verein zum Schutz von Anlegerinteressen meldeten sich in den vergangenen Wochen und Monaten unzählige Betroffene.

Es ist ein weitreichender Fall, der 2018 seinen Anfang nahm: Die Republik Österreich verabschiedete ein Gesetz, wodurch Ansprüche von Versicherungsnehmern von Lebensversicherungen bei Rücktritt weitgehend wirtschaftlich entwertet werden. Dieses Gesetz verstößt jedoch gegen geltendes EU-Recht.

Fehlerhafte Belehrung zum Rücktrittsrecht

Wie der Verein zum Schutz von Anlegerinteressen (VSA) mitteilt, meldeten sich in den vergangenen Wochen und Monaten unzählige Betroffene. Deshalb wird eine Sammelklage gegen die Republik Österreich vorbereitet. Die VSA verhinderte in der Vergangenheit mittels eines offenen Briefs an sämtliche Abgeordnete zum Nationalrat die Verabschiedung des Gesetzes. Am 4. Juli 2018 passierte der Gesetzesentwurf dann dennoch den Nationalrat. Damit trat die Republik Österreich in die Staatshaftung, da der österreichische Gesetzgeber für den entstandenen Schaden selbst einstehen und haften muss, sollte sich dieser nicht an die Grundregeln des Europäischen Rechts gebunden fühlen.

"Die Republik entzog mit dem Gesetz seinen Bürgern den wirtschaftlichen Wert des Rücktritts von abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen mit fehlerhafter Belehrung zum Rücktrittsrecht", so die VSA in einer Aussendung. Die Folgen: Bürger:innen, die ihren Vertrag zwischen 1994 bis 2014 geschlossen haben, bekommen nach einem Rücktritt überhaupt nichts mehr. Bürger:innen, die ihren Vertrag zwischen 2014 bis 2020 geschlossen haben, bekommen nach einem Rücktritt nur noch den Rückkaufswert ohne Abzüge. Bürger:innen, die eine fondsgebundene Versicherung zwischen 2014 bis 2021 geschlossen haben, müssen nach einem Rücktritt jetzt alle bis zum Rücktritt eingetretenen Veranlagungsverluste tragen.

EuGH und OGH auf einer Wellenlänge

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte im Dezember 2013, dass das Rücktrittsrecht bei Belehrungsfehlern nicht erlischt und ein Gesetz eines Mitgliedsstaates dieses Rücktrittsrecht auch nicht zeitlich begrenzen darf. Der EuGH entschied aber auch, dass der Mitgliedsstaat das Rücktrittsrecht nicht entwerten darf. So urteilte der EuGH für Österreich am 19. Dezember 2019 unmissverständlich, dass Bürger in der Republik Österreich nicht auf Zahlung des Rückkaufswertes beschränkt werden dürfen.

Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich (OGH) bestätigte das Urteil, dass jeder Bürger, der in Österreich eine Lebensversicherung mit fehlerhafter Belehrung zum Rücktrittsrecht geschlossen hat, Rückzahlung aller gezahlter Prämien zuzüglich vier Prozent Zinsen verlangen kann.

Kostenlose Prüfung und Teilnahme

Auf der Website des Vereins zum Schutz von Anlegerinteressen unter www.vsa.co.at kann mittels eines Rechners eine unverbindliche Schätzung über die Höhe des Anspruchs gegen die Republik eingeholt werden. Um sich an der Sammelklage zu beteiligen, reicht die Beantwortung weniger Fragen über ein Eingabeformular. In der Folge wird geprüft ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ausfällt. Die Beteiligung an der Sammelklage ist kostenlos, der VSA trägt das Risiko zu 100 Prozent. Im Erfolgsfall werden 65 Prozent des Streitwerts an die/den Geschädigten ausgezahlt. (as)

www.vsa.co.at

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