Trend zu Online-Bewertungen bleibt

"DocFinder" ermöglicht Patienten den Online-Erfahrungsaustausch.

Unter klaren rechtlichen Rahmenbedingungen befasst sich das Ärztesuchportal DocFinder.at intensiv mit Qualitätssicherung im Bereich der Online-Bewertungen. Damit die Erfahrungsberichte anderen Patienten auch tatsächlich langfristig helfen und es für die Verfasser keine bösen Überraschungen gibt, gilt es einige Regeln zu beachten.

Beim Shoppen, nach dem Urlaub oder auch auf der Suche nach einem passenden Arzt verlassen sich Österreicherinnen und Österreicher gerne auf die Erfahrungsberichte von anderen. "Mit unserer Plattform wollen wir es möglichst vielen Menschen ermöglichen, einen für ihr gesundheitliches Anliegen geeigneten Arzt zu finden. Bewertungen der Ärzte bei denen man war, insbesondere detaillierte Erfahrungsberichte, spielen dabei eine große Rolle", erklärt DocFinder-Geschäftsführer Gerald Timmel. Doch die Sache ist komplexer, als sie auf den ersten Blick scheint. Besonders beim Thema Gesundheit spielt hier Seriosität eine große Rolle.

Dos and Don’ts

Auch wenn eine Bewertung rasch in die Tastatur getippt ist, gilt es hier rechtlich einiges zu beachten. Um zulässig zu sein, müssen Erfahrungsberichte bestimmte Kriterien erfüllen. Ausschlaggebend dafür sind eine wahre Grundlage und die Formulierung. Abstand nehmen sollte man von Beschimpfungen oder Verallgemeinerungen.

Im Hinblick auf das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt es auch zwischen einer Meinung, wie man sich zum Beispiel gefühlt hat und einer Tatsachenbehauptung, beispielsweise wie die Behandlung vom Arzt durchgeführt wurde, zu unterscheiden. "Problematisch wird es vor allem dann, wenn Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden, die schwer nachweisbar bzw. überprüfbar sind", so Timmel.

Rechtlich richtige Formulierungen

"Falsche" Tatsachenbehauptungen können, wenn sie unzutreffend oder nicht beweisbar sind, eine unzulässige Kreditschädigung des Arztes darstellen. Während beispielsweise die Aussage "Die Ärztin hat mich falsch behandelt" eine Tatsachenbehauptung ist, die die Kompetenz der Ärztin in Frage stellt und für medizinische Laien wohl schwerer einschätzbar bzw. nachweisbar ist, stellt ein Satz wie "Ich fühlte mich in der Praxis nicht gut aufgehoben" eine legitime Formulierung der persönlichen Meinung dar. (sk)

www.docfinder.at

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