Hier ist die Krankenversicherung für jeden Bürger Pflicht. Das Gesundheitssystem wird durch Beitragszahlungen der Mitglieder finanziert. Hier steht das Prinzip der Solidarität im Vordergrund. Jeder muss Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse zahlen, egal wie oft tatsächlich ärztliche Leistungen in Anspruch genommen werden. Dabei richtet sich die Höhe der Beiträge nach dem Einkommen der Arbeitnehmer.
Ein Versicherungsvergleich in Österreich macht für die gesetzliche Krankenversicherung jedoch nur wenig Sinn. Denn es gibt nicht die Wahl einer gesetzlichen Versicherung, wo jeder Arbeitnehmer selbst entscheiden kann, bei welcher der Versicherungen er Mitglied sein möchte. Wo man versichert ist, hängt vom Wohnort und der Berufsgruppe ab, der man angehört.
Eine private Krankenversicherung gibt es in Österreich grundsätzlich nicht, sodass es kein „Zwei-Klassen-System“ gibt, welches ohnehin oft große Kritik erfährt. Doch in Österreich spielt es für einen gesetzlich Versicherten eine große Rolle, ob er seinen Versicherungsschutz durch Abschluss einer privaten Zusatzversicherung erweitern möchte. Die gesetzlichen Versicherungen decken nur ein Mindestmaß der notwendigen Leistungen ab, welche sich durch die privaten Versicherungen aber individuell erweitern lassen.
Die private Krankenversicherung als Zusatzversicherung
Durch die gebuchten Zusatzleistungen kann man dann eine Reihe von Vorteilen erhalten. Das kann beispielsweise die freie Arztwahl oder verbesserte Unterbringung in einem Krankenhaus sein. Jetzt stellt sich schnell die Frage, warum es keine private Krankenversicherung gibt. Das liegt daran, dass auf das System von zwei Klassen verzichten werden soll.
Durch die hinzubuchbaren Zusatzleistungen hat jeder die Möglichkeit, sich zusätzlich noch nach eigenen Wünschen abzudecken. Zunächst werden die Kosten nur übernommen, wenn man beispielsweise zu einem Arzt geht, mit dem die eigene Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen hat.
In dem Fall werden die Kosten direkt mit der Krankenversicherung Österreich abgerechnet. Besucht man mehrmals im Quartal den gleichen Arzt, kann nicht immer sichergestellt werden, dass die Leistungen komplett erstattet werden. Natürlich hat man auch als Patient das Recht zu einem anderen Arzt zu gehen. Das wird dann „Wahlarzt“ genannt. Der Arzt ist vertraglich nicht gebunden und kann daher sein eigenes Honorar festlegen. Die Rechnung muss zunächst selbst gezahlt werden und kann danach bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. In den meisten Fällen werden jedoch nur 80% der Kosten erstattet.
Zusätzliche Leistungen der privaten Zusatzversicherung
Vorteilhaft ist in Österreich, dass zunächst jeder gesetzlich abgesichert ist, seine Versicherung durch die private Zusatzversicherung aber beliebig erweitern kann. Ungefähr jeder dritte Österreicher greift auf die zusätzliche Option zurück, was zeigt wie beliebt dieses Mittel ist.
Je nachdem, wo man sich besser versichern lassen möchte, gibt es verschiedene Schwerpunkte: Privararzt, Zahnarzt, Tagegeld, Krankenhausaufenthalt, Unterbringung in Ein- oder Zweitbettzimmern, freie Ärztewahl.
Zudem wollen viele Menschen alternative Behandlungen wie Heilmethoden, Physio- und Ergotherapie dazu buchen. Dazu gehören auch therapeutische Hilfen oder Brillen und Medikamente, die mit dem Zusatztarif komplett erstattet werden. Besonders wichtig wird dabei nach wie vor die private Zahnzusatzversicherung sein. Hier gibt es oft hohe Zuzahlungen, gerade wenn es um Kieferorthopädie oder Zahnersatz geht. Wer sich gegen die hohen Kosten schützen möchte, sollte daher eine Versicherung in diesem Bereich abschließen.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen gemeinsam
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung teilen. Beide Seiten übernehmen jeweils die Hälfte der anfallenden Kosten. Damit kommt auch der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern nach und beteiligt sich an den Kosten. Da in Österreich die Hälfte der Koste getragen werden muss, spielt dies für Arbeitgeber eine nicht unerhebliche Rolle, wenn sie überlegen, neue Beschäftigte einstellen zu wollen. Aktuelle Krisen zeigen dabei immer wieder, dass man gar nicht so schnell an neue Mitarbeiter mit einer Krankenversicherung kommt, wie man sich das vielleicht wünschen würde.
Auch wenn es mal wieder eine Krise gibt, welche sich auch auf den Arbeitsmarkt auswirkt, müssen dennoch die rechtlichen Aspekte zum Thema Versicherung beachtet werden und dürfen nicht einfach außer Acht gelassen werden. Letztlich soll eine gesetzliche Versicherung Menschen in Österreich absichern.