"Freizeitwoche" wegen intimen Star-Interviews unter Fake-Verdacht

| 10.09.2018

"Penis-Facials" mit Sandra Bullock müssen als Rechtfertigung herhalten.


Wie das medienkritische deutsche Magazin Übermedien kürzlich berichtete, hat der Prozess rund um die gefälschten  Promi-Interviews der Zeitschrift Freizeitwoche die nächste Stufe erreicht: Die Freizeitwoche hatte seit zehn Jahren regelmäßig "exklusive" und intime Interviews mit diversen Hollywoodstars publiziert, Hollywood-Schauspielerin Sandra Bullock klagte das Magazin jüngst wegen ihrer gefakten Berichterstattung.

Am Hamburger Landgerichts wurde das Blatt noch einmal dazu aufgefordert Beweise für die umstrittenen Bullock-Interviews vorzulegen. Nachdem aber auch danach keine Belege geliefert werden konnten, zweifelte das Gericht an der Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht. Die deutsche Frauenzeitschrift muss der Schauspielerin Sandra Bullock 50.000 Euro Entschädigung wegen erfundener Interviews zahlen.

Die verantwortlichen Verlage Bauer und Klambt versicherten der Anklage "besten Wissens und Gewissens gehandelt“ zu haben: Schuld an den potentiellen Fake-Interviews trage der Verfasser Jörg Bobsin, die Redaktion sei schlicht “hintergangen worden“ und hätte vor der Abmahnung durch Sandra Bullock keinerlei Grund gehabt die Echtheit der Interviews zu bezweifeln.

Präzedenzfall

Laut den Richtern hätte den Redakteuren schon der ungewöhnlich offene Ton in dem Bullock über ihr Privatleben berichtete auffallen müssen: Informationen über ihren Nachwuchs, ihre Beziehung und über das, was sie "erotisch erregt“ mit der Öffentlichkeit zu teilen sei untypisch für die Schauspielerin.

Verlagsanwältin Haisch konterte mit einem seltsamen Präzedenzfall: Bullock hätte bereits im amerikanischen Fernsehen mit dem intimen Thema “Penis Facials“ tiefe Einblicke in ihr Privatleben gegeben, damals hatte sie eine Kur beschrieben, bei der ihr Enzyme aus der männlichen Vorhaut in die Haut gespritzt werden. Da es im Falle des Talks mit Ellen DeGeneres aber weder um Sex ging, noch damit zu beweisen sei ,dass die Schauspielerin oft über intime Dinge spricht, ließen die Richter das Argument nicht gelten.

Darüber hinaus fiel Bullocks Äußerung über die “Penis Facials“ lange nach den besagten Freizeitwoche-Interviews aus, diese reichen nämlich bis ins Jahr 2013 zurück wie die Anwältin der Schauspielerin, Nina Lüssmann, betonte.

Weiters stellt sich die Frage, warum die Freizeitwoche Bobsin, dessen Interviews schon früher als unecht angeprangert wurden, überhaupt so lange beschäftigt hat. Auffällig ist ebenfalls dass keines der Bullock-Interviews - sowie kaum ein anderes der zahlreichen “exklusiven“ Star-Interviews - auf der Titelseite der Zeitschrift angeteasert wurde. Verteidigerin Haisch begründete den Umstand damit, dass die Freizeitwochen-Leser einfach mehr Interesse an Berichten rund um den Titelstar der Serie "Bergdoktor" zeigen würden. (red)

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