Ende der GIS-Gebühr für Computer mit Internet-Anschluss

| 20.07.2015

Musterverfahren: Streaming ist kein Fernsehen. 

Der Empfang von Rundfunkprogrammen über Internet-Streaming ist nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren, hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden.  Als „Rundfunkempfangseinrichtungen“ sind lediglich jene Geräte zu verstehen, die auch auf Rundfunktechnologien setzen - wie beispielsweise der Empfang per Antenne sowie Kabel- und Satellitenfernsehen. Ein Computer, über den mittels TV- oder Radiokarte und DVB-T-Modul Programme empfangen werden können, ist demnach als Rundfunkempfangsgerät zu beurteilen. 

Der Entscheidung ging eine langes Verfahren voraus: Die GIS hatte einem Wiener, der in seiner Wohnung über einen Breitband-Internetanschluss sowie Notebooks mit Lautsprechern verfügt, Rundfunkgebühren für den Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung (Radio) vorgeschrieben. Er erhob daraufhin Beschwerde  an das Bundesverwaltungsgericht, das den Bescheid der GIS aufhob. Eine Revision der Gebühren Info Service GmbH dagegen wies der VwGH nun als unbegründet ab.

ORF ortet  "Zweiklassengesellschaft"

Der ORF nimmt laut Aussendung die VwGH-Entscheidung, dass die Verbreitung seiner Radioprogramme über das Internet nicht Rundfunk ist, zur Kenntnis, fordert aber eine Debatte über neue Modelle. Es entstehe eine "Zweiklassengesellschaft unter den ORF-Hörern": "Wer die ORF-Radioprogramme auf herkömmlichem Weg konsumiert, bezahlt Rundfunkgebühr, wer dieselben Programme über das Internet hört, nicht", so  ORF-Finanzdirektor Richard Grasl. (jw)

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