Verbot für Taxidienst UberPOP in Deutschland

Geschäftsmodell des Unternehmens für rechtswidrig erklärt.  

Das Landgericht Frankfurt hat Uber verboten, via UberPOP Fahrer mit privatem Auto an Fahrgäste  zu vermitteln. Nach Auffassung des Gerichts verstößt Ubers Geschäftsmodell gegen das Personenbeförderungsgesetz. Es handle sich um eine vertraglich geregelte Beförderung gegen Entgelt und nicht um einen Mitfahrdienst, hieß es in der mündlichen Verhandlung. Uber kann gegen das Urteil, dessen genaue Begründung erst in drei Wochen vorliegt, Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen.

"Wir bedauern diese Entscheidung. Das ist vor allem eine Niederlage für all diejenigen, die mehr Auswahl für ihre persönliche Mobilität wünschen", lautet es in einer Stellungnahme von Uber. "Da das nicht rechtskräftige Urteil nur gegen Sicherheitsleistung von Taxi Deutschland vollstreckt werden kann, können wir unseren Dienst uberPOP in München und Frankfurt zunächst in der gewohnten Form weiter anbieten". Die Dienste UberBLACK und uberTAXI sind vom Urteil nicht betroffen. "Wir werden an beiden festhalten und sie weiter ausbauen. Zusätzlich arbeiten wir an einem alternativen Ridesharing-Angebot, das wir speziell an die Regularien in Deutschland anpassen." (jw)

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